Auch bei Wäsche-Verkäuferinnen Körbchengröße nicht erlaubt
10.04.2013, 18:09 Uhr
Die Frau war in der Unterwäschebranche.
(Foto: picture alliance / dpa)
Manchmal kommt die Diskriminierung in ganz eigenartigem Gewand daher. Im Fall einer schwedischen Wäschekette ist es die Forderung an ihre Verkäuferinnen, auf ihrem Namensschild ihre Brustgröße anzugeben. Doch das ist nicht in Ordnung.
Wegen der vom Arbeitgeber erzwungenen Angabe ihrer Körbchengröße auf dem eigenen Namensschild hat eine Unterwäsche-Verkäuferin in Schweden erfolgreich auf Schadenersatz geklagt. Die Damenwäsche-Kette Change hatte die junge Frau zur Preisgabe der intimen Details genötigt und wurde dafür von einem Schiedsgericht zur Zahlung von 50.000 Schwedischen Kronen (rund 6000 Euro) verurteilt. Durch die betriebliche Anweisung sei die Mitarbeiterin sexuell diskriminiert und in ihrer Würde verletzt worden, argumentierten die Richter.
Die inzwischen nicht mehr für Change tätige Frau war von der Kette verpflichtet worden, auf ihrem Namensschild auch ihren Brustumfang und die eigene Körbchengröße zu vermerken. Ihre Proteste wurden von der Firmenleitung mit der Begründung abgeschmettert, den Kunden so besseren Beratungsservice bieten zu können - und das obwohl Arbeitgeber in der auf Gleichberechtigung bedachten schwedischen Gesellschaft normalerweise penibel darauf achten, ihren Ruf nicht durch diskriminierende Vorgaben zu schädigen.
Die Gewerkschaft der Beschäftigten im Einzelhandel hatte die junge Frau im Prozess vertreten und begrüßte das Urteil gegenüber der schwedischen Nachrichtenagentur TT als "großen Sieg für die Würde der Angestellten". Neben der Entschädigung für die Klägerin muss Change auch die Prozesskosten tragen.
Quelle: ntv.de, AFP