Weltweit einmaliges Familienrecht London ist die Hauptstadt der Scheidungen
24.10.2014, 07:46 Uhr
Bei Scheidungen in Großbritannien teilen die Ex-Partner das Vermögen gerecht auf.
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Auch wohlhabende Paare lassen sich scheiden - dafür gehen sie am liebsten nach London. Ein Grundsatzurteil im britischen Königreich regelt die Vermögensverwaltung auf eine faire Weise. Denn ein Ehevertrag gilt hier nicht.
Las Vegas mag der beste Ort für Hochzeiten sein, bei Scheidungen jedoch steht London hoch im Kurs. Dafür verantwortlich ist ein weltweit einmaliges Familienrecht, das bei der Aufteilung des Vermögens den ärmeren Partner bevorzugt. Viele Ehen von wohlhabenden Chinesen, Russen, Europäern und Amerikanern, die in Londons Finanzbezirk arbeiten oder britischen Grundbesitz haben, enden deshalb vor einem britischen Scheidungsrichter.
Der jüngste Fall betrifft den malaysischen Geschäftsmann Khoo Kay Peng und seine Noch-Ehefrau Pauline Chai. Ein Richter am Londoner High Court erklärte sich jetzt für das Scheidungsverfahren zuständig, weil die ehemalige Miss Malaysia außer in ihrer Heimat auch immer wieder im Landhaus ihres Mannes außerhalb von London wohnte. Die 67-jährige ehemalige Schönheitskönigin überzeugte Richter und Boulevardmedien unter anderem mit dem Argument, sie habe dort "tausend Schuhe".

Bei einer Scheidung in London hat allem dem weniger vermögenden Ehepartner Chancen auf einen Geldregen.
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Pengs Vermögen wird auf mindestens 500 Millionen Euro geschätzt, er ist seit rund 40 Jahren mit seiner Frau verheiratet. Deren Abfindung könnte damit den Rekord von umgerechnet 275 Millionen Euro brechen, die der russische Oligarch Boris Beresowski vor drei Jahren seiner Ex-Frau Galina Bescharowa gezahlt haben soll.
75 Prozent sind internationale Kunden
Der Fall des malaysischen Multimillionärs und der ehemaligen Schönheitskönigin wirft ein Schlaglicht auf ein Phänomen, durch das einige britische Scheidungsanwälte ebenfalls steinreich geworden sind: "Wegen der für sie so günstigen Gesetze wollen sich vor allem die Partner von Reichen hier scheiden lassen", sagt Anwältin Sandra Davis, Spezialistin für Familienrecht bei der Kanzlei Mishcon de Reya.
"Aus demselben Grund meiden die Besitzer des Vermögens unsere Gerichte", fügt Davis hinzu, die auch schon Lady Di und Jerry Hall im Scheidungsverfahren gegen Prinz Charles und Mick Jagger vertrat. 75 Prozent ihrer Kunden haben demnach einen internationalen Hintergrund.
Eheverträge gelten in Großbritannien nicht
Pauline Chai weiß, dass sie mit der Zulassung ihres Verfahrens die wichtigste Hürde für eine großzügige Abfindung genommen hat. Noch im Gericht fiel sie ihren Angehörigen und Anwälten um den Hals. Später erklärte sie, sie sei "so froh, dass ich, meine Kinder und meine Schuhe hier ein neues Heim gefunden haben".
Seit einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2000 erhalten Mann und Frau bei einer Scheidung jeweils die Hälfte des Vermögens. Einschränkende Klauseln aus Eheverträgen, die den reicheren Partner schützen sollen, sind in Großbritannien rechtlich nicht bindend. Zudem fließen in die Berechnung mehr Vermögenswerte ein als in vielen anderen Ländern - und das ebenfalls meist zum Vorteil des weniger vermögenden Partners. Diese müssten aber aktiv werden, bevor ihr Partner die Scheidung in einem anderen Land einreicht, warnt Richard Collins von der Kanzlei Charles Russell.
Die Besonderheiten des britischen Familienrechts sorgen dafür, dass jedes Jahr tausende scheidungswillige Ausländer vor britische Gerichte ziehen. Dabei geht es nicht immer nur ums Geld - viele fliehen nur vor den langwierigen Prozeduren im eigenen Land. Erst im vergangenen Monat waren 179 italienische Paare aufgeflogen, die sich mit Hilfe falscher Wohnsitzangaben in England scheiden ließen - vermittelt wurde ihnen der betrügerisch schnelle Scheidungsweg von einer italienischen Agentur.
Quelle: ntv.de, Katherine Haddon, AFP