Freitag, 14. November 2008
Hintergrund: Streifälle bei Vornamen
In deutschen Amtsstuben kommt es häufig zu Differenzen zwischen Eltern und Standesbeamten über die Zulässigkeit ungewöhnlicher Vornamen.
Eine Auswahl von Streitfällen mit in Deutschland nicht zugelassenen Vornamen:
Borussia (wie der Namen eines Sportvereins)
Cezanne (wie der französische Maler Paul Czanne)
Heydrich (wie der SS-Chef in der NS-Zeit)
Lindbergh (wie der Nachname des Piloten und Fotografen) - Grammophon (wie Schallplattenspieler)
Moewe (wie der Vogel Möwe)
Pfefferminze (wie die Pflanze)
Tom Tom (wie die Marke eines Navigationsgerätes) - Verleihnix (wie der Name des Fischhändlers aus dem Comic Asterix) - Woodstock (wie das Musikfestival)
Zulässige Vornamen in Deutschland sind:
Birkenfeld (männlich)
Cosma-Shiva (weiblich)
Dior (männlich und weiblich)
Fanta (weiblich)
Galaxina (weiblich)
Kolle (männlich)
Lafayette (männlich)
November (männlich und weiblich)
Pumuckel (männlich)
Windsbraut (weiblich)
Quellen: Bundesverband der Deutschen Standesbeamten & Gesellschaft für deutsche Sprache
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