Kurznachrichten

Sexueller Missbrauch Bundestag will Rechte von Opfern stärken

Nach mehr als einjährigen Verhandlungen hat sich der Rechtsausschuss des Bundestages darauf geeinigt, den Opfern sexuellen Missbrauchs mehr Rechte zuzusprechen.

Nach Angaben des Bundesjustizministeriums vom Mittwoch sieht die Einigung eine Verlängerung der Verjährungsfristen in Missbrauchsfällen vor. Zudem sollen den Opfern mehrfache Vernehmungen in Strafverfahren erspart bleiben und ihnen öfter als bisher ein kostenloser Opferanwalt zur Seite gestellt werden.

Der Bundestag soll den Entwurf, der auf Empfehlungen des Runden Tisches zum sexuellen Kindesmissbrauch zurückgeht, am Donnerstag verabschieden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte die Einigung im Rechtsausschuss als «Durchbruch», wodurch die Rechte von Missbrauchsopfern «deutlich gestärkt» würden.

Der Entwurf sieht vor, dass die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch von Kindern künftig erst dann beginnt, wenn das Opfer das 21. Lebensjahr vollendet hat. Dies soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die Opfer oft erst nach der Loslösung von der Familie eine Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige treffen können.

Konkret führt die Neuregelung dazu, dass alle schweren Sexualdelikte frühestens mit der Vollendung des 41. Lebensjahres des Opfers verjähren. Diese Frist kann unter bestimmten Voraussetzungen um weitere 20 Jahre verlängert werden. Die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche sollen künftig erst nach 30 Jahren statt bisher schon nach drei Jahren verjähren.

Eine unnötig starke Belastung der Opfer in Strafprozessen durch mehrfache Vernehmungen soll künftig soweit wie möglich durch den Einsatz von Videoaufzeichnungen vermieden werden. In weiterem Umfang als bisher sollen Opfer sexualisierter Gewalt außerdem unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen einen kostenlosen Opferanwalt bekommen.

Quelle: ntv.de, AFP

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