Kurznachrichten

Rundfunkgebühren in Schweden Keine Gebühren für internetfähige Geräte

Das schwedische Oberverwaltungsgericht hat die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer und Smartphones gekippt. Die Gebührenzentrale Radiotjänst habe das entsprechende Gesetz zu streng ausgelegt, hieß es in der Entscheidung vom Freitag. Ein Computer mit Internetzugang sei nicht in erster Linie dafür bestimmt, Fernsehübertragungen zu empfangen, urteilten die Richter.

Radiotjänst hatte im Februar 2013 auch Haushalte zur Zahlung der Rundfunkgebühr von umgerechnet 230 Euro jährlich verpflichtet, die keinen Fernseher, aber einen Internetzugang haben. Die Behörde argumentierte, dass die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens auch im Internet verfügbar seien. Dagegen klagte ein Gebührenzahler ohne eigenen Fernseher bis zum Oberverwaltungsgericht.

Quelle: ntv.de, AFP

Regionales
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen