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Der Tag Amtsgericht München erlässt Strafbefehl gegen Jens Lehmann wegen Trunkenheitsfahrt

Wegen mutmaßlich zu viel Alkohol am Steuer während des Oktoberfests hat das Amtsgericht München einen Strafbefehl gegen Jens Lehmann erlassen. Die Staatsanwaltschaft München I habe beim Gericht eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr beantragt, teilt die Ermittlungsbehörde mit. Der Strafbefehl sehe vor, dass Lehmann seinen Führerschein abgeben müsse und erst nach einer gewissen Frist wieder eine Fahrerlaubnis bekommen könne. Lehmann kann allerdings nach der Zustellung noch Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. In dem Fall käme es zu einem Prozess. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Mehrere Medien berichteten im September, dass Lehmann unter Alkoholeinfluss hinter dem Steuer von der Polizei angehalten worden sei. Im November hatte sich Lehmann erstmals zu einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss geäußert - und bereut den Vorfall nach eigenen Angaben sehr. "Es war wirklich keine gute Sache von mir. Das bereue ich auch, aber ich habe mich falsch eingeschätzt", sagte Lehmann beim Nachrichtensender Welt. Er erzählte, er sei "zwei Stunden nach dem Ereignis" gefahren und habe 0,7 Promille gehabt. "Damit kriegt man vier Wochen den Führerschein entzogen, ist auch richtig so", so der 54-Jährige. Lehmann wehrt sich gegen Darstellungen, wonach er "total betrunken" gewesen sein soll. Dies sei "überhaupt nicht der Fall" gewesen. "Die Wahrheit war, dass ich einen Fehler gemacht habe, weil ich gedacht habe, ich könnte fahren."

Quelle: ntv.de

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