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Gericht urteilt Hamburger "Gefahrengebiet" verstößt gegen Grundgesetz

Im Januar 2014 hatte die Hamburger Polizei die Idee, sich im Schanzenviertel Sonderbefugnisse einzuräumen, indem sie das Stadtviertel zu einem Gefahrengebiet erklärte. So konnten die Beamten recht willkürlich Personen durchsuchen und über Stunden festhalten.

  • Nun urteilte das Hamburger Oberverwaltungsgericht, dass diese Praxis gegen das Grundgesetz verstoße.
  • Es bestehe die Gefahr, dass Personenkontrollen an "relativ diffuse Anhaltspunkte" geknüpft würden, erklärten die Richter.
  • Die Benennung der "linken Szene" als Zielgruppe für die Kontrollen verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
Polizeiaufmarsch am 1. Mai in Hamburg.

Polizeiaufmarsch am 1. Mai in Hamburg.

(Foto: picture alliance / dpa)

Quelle: ntv.de

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