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Starkoch will Urteil verstehen Alfons Schuhbeck legt doch Revision ein

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Das Landgericht hatte neben der Haftstrafe eine Einziehung der nicht abgeführten Einkommensteuer in Höhe von gut 1,2 Millionen Euro verfügt.

(Foto: picture alliance/dpa)

Nach seiner Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe lässt Starkoch Schuhbeck seine Anwälte verkünden, in Revision zu gehen, um das schriftliche Urteil nachvollziehen zu können. Es klingt nach einer defensiven Ankündigung, aber zumindest gewinnt Schuhbeck Zeit für weitere Schritte.

Der wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilte Starkoch Alfons Schuhbeck geht gegen das Urteil des Landgerichts München I nun doch in Revision. Mit dem Einlegen der Rechtsmittel wolle Schuhbeck die Möglichkeit wahrnehmen, die ihm vorgeworfene Steuerhinterziehung sowie die Erwägungen zur Strafzumessung auf Basis des schriftlichen Urteils nachvollziehen zu können, teilten seine Anwälte mit. Am Mittwoch hatte es noch so ausgesehen, als beabsichtige Schuhbeck, auf eine Revision zu verzichten.

In der jetzigen Erklärung zitierten die Anwälte den 73-Jährigen mit den Worten: "Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen." Bis dahin werde er auch in seinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen. Das Landgericht hatte neben der Haftstrafe eine Einziehung der nicht abgeführten Einkommensteuer in Höhe von gut 1,2 Millionen Euro verfügt.

Schuhbeck hatte bis zum Tag seines Urteils versucht, den von ihm verursachten Steuerschaden zu beheben. Gespräche mit einem Investor scheiterten nach Angaben seiner Verteidiger aber in letzter Minute.

Manipulation in zwei Restaurants

Das Landgericht München I hielt dem aus zahlreichen Fernsehsendungen bundesweit bekannten Koch allerdings vor, dass er neben der Suche nach fremder Hilfe keinerlei andere Schritte unternommen habe, um die Steuerlast zu tilgen. So zahlte Schuhbeck bis zum Urteil lediglich 150 Euro an die Finanzkasse, dem Gericht zufolge hätte er auch schon davor immer wieder aus seinem Einkommen Geld zahlen können. Eine Tilgung der Steuerschuld hätte strafmildernd berücksichtigt werden müssen.

Dem Urteil von vergangener Woche zufolge hatte Schuhbeck in seinen zwei Münchner Restaurants über Jahre die Kassen manipuliert und so mehr als fünf Millionen Euro an Umsatz nicht verbucht.

Quelle: ntv.de, mpe/AFP

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