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"Bildnisse der Zeitgeschichte" Becker scheitert mit Klage gegen Pocher

Werden vermutlich keine Freunde mehr: Boris Becker (l.) und Oliver Pocher.

Werden vermutlich keine Freunde mehr: Boris Becker (l.) und Oliver Pocher.

(Foto: picture alliance/dpa/PA Wire)

Das Offenburger Landgericht weist die Klage des in Großbritannien in Haft sitzenden Boris Becker gegen Comedian Oliver Pocher ab. Der TV-Beitrag, der angeblich die Persönlichkeitsrechte des Ex-Tennisstars verletzte, muss demnach - vorerst - nicht gelöscht werden.

Der frühere Tennisstar Boris Becker ist mit seiner Unterlassungsklage gegen den TV-Komiker Oliver Pocher vor Gericht gescheitert. Becker werde durch einen Fernsehbeitrag des Comedians nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, entschied das Offenburger Landgericht, wie eine Sprecherin nach einer mündlichen Verhandlung mitteilte. Weder Pocher noch Becker, der wegen Insolvenzverschleppung in einem britischen Gefängnis einsitzt, mussten für diese Entscheidung vor Gericht erscheinen.

Strittig war ein Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" vom Oktober 2020. Darin wurde unter dem Slogan "Make Boris rich again" ein Spendenaufruf gestartet. Nach Gerichtsangaben ist zu sehen, dass Becker das Geld auch bekam - aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einen vermeintlichen Modepreis eingearbeitet, der dem heute 54-Jährigen in der Sendung verliehen wurde.

Urteil noch nichts rechtskräftig

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"Dass der Preis nur zu dem Zweck geschaffen und an den Kläger verliehen wurde, um ihm - versteckt in der Preistrophäe - den eingesammelten Bargeldbetrag zukommen zu lassen, wusste der Kläger nicht", hatte eine Gerichtssprecherin erläutert. Becker verlangte nach den Worten seines Offenburger Anwalts Samy Hammad, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird.

Die Veröffentlichung sei jedoch möglich, da es sich um "Bildnisse der Zeitgeschichte" handele, so das Gericht. Es nannte auch explizit die Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, nan/dpa

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