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Aussage im Abou-Chaker-Prozess Bushido: "Wollte unbedingt dazugehören"

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Bushido am dritten Prozesstag vor Gericht.

(Foto: picture alliance/dpa)

Vor dem Berliner Landgericht geht der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker in die dritte Runde. Nach einer Rangelei vor der Tür ist es an Bushido, eine Aussage zu machen. Zunächst aber geht es dabei vor allem um die musikalische Vergangenheit des Rappers.

Neben den wegen Corona nur zwölf zugelassenen Zuschauern wollen am dritten Prozesstag gegen Clanchef Arafat Abou-Chaker und seine Brüder drei weitere Personen in den Gerichtssaal. Wie sich herausstellt, handelt es sich um Verwandte der Angeklagten. Offenbar wollen sie hören, was Bushido zu sagen hat. Der Richter gibt ausnahmsweise sein Okay. Dann schildert der Rapper als Zeuge seine musikalische Karriere.

Die ersten Kassetten habe er in seinem Kinderzimmer in den 90er-Jahren aufgenommen, seine Mutter habe für die technische Ausstattung einen Kredit aufgenommen, sagte der 41-Jährige. Als er dann Jahre später in einem Monat bis zu 1000 Kassetten verkauft habe, habe er sich "unfassbar reich" gefühlt. "Ich wollte unbedingt dazugehören", sagte der gelernte Maler und Lackierer. Einen großen Teil des Geldes habe er damals seiner Mutter gegeben. Voraussichtlich wird die Befragung von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi, mehrere Prozesstage umfassen.

Beziehung zu Clanchef noch kein Thema

Der Rapper im schwarzen Shirt wurde umringt von Personenschützern mit Sturmhauben in den Gerichtssaal gebracht. Er ist in dem Verfahren um versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Untreue das mutmaßliche Opfer und auch Nebenkläger. Um die früheren Beziehungen von Bushido und dem angeklagten Arafat Abou-Chaker ging es zunächst nicht. Beide waren über Jahre hinweg Partner im Musikgeschäft.

Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen aufgelöst habe. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt. Nur der 39-Jährige sitzt in U-Haft.

Arafat Abou-Chaker stand schon in Dutzenden Strafverfahren vor Gericht. Sie wurden entweder eingestellt, oder er wurde freigesprochen. Zuletzt war er wegen Beleidigung und Körperverletzung schuldig gesprochen worden, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

In dem laufenden Prozess werden 80 Zeugen erwartet, darunter weitere prominente Vertreter der deutschen Rap-Szene. Zunächst sind bis Ende November mehr als 20 Verhandlungstage geplant.

Quelle: ntv.de, nan/dpa

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