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"Dieser Abmahnwahnsinn" Cathy Hummels jubelt über BGH-Urteil

Das BGH-Urteil zaubert ihr ein Lächeln aufs Gesicht: Cathy Hummels.

Das BGH-Urteil zaubert ihr ein Lächeln aufs Gesicht: Cathy Hummels.

(Foto: picture alliance/dpa)

Der Bundesgerichtshof hat Cathy Hummels recht gegeben: Bekommt sie keine Gegenleistung des Unternehmens dafür, darf sie weiter von Produkten schwärmen. Die 33-Jährige freut sich darüber stellvertretend für alle Influencer. Sie hoffe, dass das Urteil nun "wegweisend" sei.

Man wird doch nochmal ein Stofftier loben dürfen, ohne das gleich als Werbung zu kennzeichnen! Ja, wenn man dafür vom Hersteller nicht irgendwie belohnt wird. So lässt sich - grob verkürzt - das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag zusammenfassen, das allen Influencern und Influencerinnen einen Stein vom Herzen fallen lässt.

Eine davon ist Cathy Hummels, Ehefrau von Fußball-Nationalspieler Mats Hummels. Vor Gericht ging es auch um einen ihrer Posts, in dem sie sich für ein Stofftier begeistert hatte. Follower, die daraufhin ihr Herz ebenfalls an das flauschige Teil verloren hatten, konnten über einen Klick zum Hersteller des Spielzeugs gelangen. Als Werbung gekennzeichnet war die Nachricht von Hummels nicht. Das musste sie aber auch nicht sein, da die 33-Jährige keine Vereinbarung über eine Gegenleistung des Unternehmens getroffen hatte, urteilte der BGH in diesem Fall.

Wie "in einer Frauenzeitschrift"

In einem ZDF-Interview erklärte Cathy Hummels nun, sie habe sich "tierisch darüber gefreut". Ihr sei Unrecht getan worden, ist sie sich sicher. Deshalb habe sie vier Jahre lang gekämpft, Zeit und Geld investiert. "Für mich steht an erster Stelle meine Glaubwürdigkeit und Authentizität", sagte Hummels. "Und wenn ich Geld ausgebe für ein Produkt, mein eigenes Geld (...), dann möchte ich das einfach aus freier Überzeugung empfehlen dürfen."

Anders verhalte es sich, wenn sie eine Gegenleistung für einen Post bekomme. Da schreibe sie "dann auch Anzeige drunter", so Hummels. "Das ist für mich, ehrlich gesagt, klar und da appelliere ich auch an mein eigenes Verantwortungsgefühl." Sie hoffe, "dass mein Urteil jetzt erstmal wegweisend war, dass sich viele weitere Gerichte daran auch orientieren und dass einfach dieser Abmahnwahnsinn für die ganze Influencer-Welt (...) eingedämmt wird". Der erste Meilenstein sei geschafft.

Auch bei Instagram feierte Hummels, die auf der Plattform mehr als 640.000 Follower zählt, das BGH-Urteil. "Was ich mag, mag ich und das sollt ihr wissen. Das ist nicht anders als in einer Frauenzeitschrift", schrieb sie zu einem Bild von sich. "X Jahre habe ich gekämpft und jetzt hat der BGH, das oberste Gericht, das bestätigt."

Vier Jahre Streit

Der BGH hat entschieden, dass nicht alle Produkte, die in Social-Media-Posts genannt werden, als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Influencerinnen und Influencer müssen Dargestelltes nur dann als Werbung kenntlich machen, wenn sie für eine "übertriebene werbliche" Produktpräsentation eine Gegenleistung erhalten.

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Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hatte Hummels und zwei weiteren Influencerinnen vorgeworfen, durch Markenplatzierungen und weiterführende Links zu den entsprechenden Webseiten Schleichwerbung zu betreiben, sollten die Produkte nicht dementsprechend gekennzeichnet sein.

Da Hummels selbst gekaufte Produkte nicht als Werbung markierte, wurde sie vom Verband abgemahnt. Sie zog daraufhin vor Gericht. Rund vier Jahre lang zog sich der Streit. Auch einer zweiten Influencerin gab der BGH in seinem Urteil Recht. Im dritten Fall indes erkannte das Gericht einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. In ihm hatte die Fitness-Influencerin Luisa-Maxime Huss für einen Beitrag über eine Himbeermarmelade eine Gegenleistung vom Unternehmen erhalten.

Quelle: ntv.de, vpr/spot

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