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Abfuhr für Frankfurt und Hessen Gericht erlaubt Auftritt von Roger Waters

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Kann (vorerst) über einen juristischen Triumph jubeln: Roger Waters.

Kann (vorerst) über einen juristischen Triumph jubeln: Roger Waters.

(Foto: IMAGO/ZUMA Press)

Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen würden gern verhindern, dass Roger Waters in der Mainmetropole auftritt. Grund sind vermeintlich antisemitische Äußerungen des ehemaligen Pink-Floyd-Mitglieds. Doch ein erstes Urteil fällt zugunsten des Musikers aus.

Sänger Roger Waters darf einer ersten Gerichtsentscheidung zufolge nun doch in der Frankfurter Festhalle auftreten. Das Konzert des Pink-Floyd-Mitbegründers am 28. Mai sollte wegen Antisemitismusvorwürfen abgesagt werden. Waters, der gegen den Beschluss geklagt hatte, hat nun vom Frankfurter Verwaltungsgericht Recht bekommen.

Dagegen wollen die Stadt Frankfurt und das Land Hessen den Auftritt am 28. Mai in der Festhalle verhindern. Das hat auch mit dem Auftrittsort zu tun, denn im Zuge der Reichspogromnacht 1938 waren dort mehr als 3000 jüdische Männer zusammengetrieben, festgehalten und misshandelt worden, um anschließend deportiert zu werden.

Das Verwaltungsgericht berief sich in seiner Entscheidung auch auf die Kunstfreiheit. Das Konzert verletze zudem nicht die Menschenwürde der in der Festhalle misshandelten jüdischen Männer. Auch lasse sich nicht zweifelsfrei eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Geltungs- und Achtungsanspruchs der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden feststellen, erklärte die Kammer.

Vielleicht noch nicht das letzte Wort

Zwar bediene sich Waters im Rahmen seiner Bühnenshow offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik, so das Gericht. Gerade vor dem historischen Hintergrund der Festhalle möge die Bühnenshow daher für besonders geschmacklos gehalten werden. "Dies zu bewerten, ist aber nicht Sache des Gerichts", sagte eine Sprecherin.

Entscheidend sei allein, dass der Auftritt des Musikers nicht die nationalsozialistischen Gräueltaten verherrliche oder relativiere und Waters sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziere. Zudem habe das Gericht keine Hinweise darauf, dass der Sänger bei seiner Show Propagandamaterial verwende, so die Sprecherin.

Stadt und Land sind gemeinsam Gesellschafter der Messe Frankfurt, die die Halle vermietet. In dieser Funktion haben sie die Messe angewiesen, den Vertrag mit dem Musiker zu kündigen. Waters ging gerichtlich dagegen vor. Er reichte einen Eilantrag ein, um Zugang zur Halle zu bekommen. Der 79-Jährige hatte sich bereits zuvor auf die Meinungsfreiheit berufen. Zudem bestritt er, antisemitisch zu sein.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts können die Parteien noch Einspruch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. An den geplanten Auftritten in mehreren deutschen Städten gibt es seit Monaten Kritik. Bereits im März hatte die Stadt München entschieden, das Waters-Konzert in der dortigen Olympiahalle nicht zu verbieten. Es sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, den Vertrag mit dem Konzertveranstalter außerordentlich zu kündigen, hieß es damals dort.

Quelle: ntv.de, vpr/dpa

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