Zoff um Frankfurt-Auftritt Roger Waters reicht Klage ein
05.04.2023, 16:38 Uhr Artikel anhören
Will die Konzertabsage nicht akzeptieren: Roger Waters.
(Foto: IMAGO/ZUMA Wire)
Der Streit um den geplanten Auftritt des ehemaligen Pink-Floyd-Musikers Roger Waters in Frankfurt geht in die nächste Runde. Der 79-Jährige will nicht auf sich sitzen lassen, dass sein Konzert verboten werden soll. Er beschreitet deshalb nun den Gerichtsweg.
Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters geht gerichtlich gegen das geplante Verbot seines Auftritts in der Frankfurter Festhalle vor. Beim Verwaltungsgericht Frankfurt sei ein Eilantrag eingegangen, teilte eine Sprecherin mit.
Stadt und Land wollen den Auftritt verhindern, weil sie dem Musiker Antisemitismus vorwerfen. Waters berufe sich hingegen auf die Kunst- und Meinungsfreiheit, so die Sprecherin. Er wolle erreichen, dass er mit einer einstweiligen Anordnung am 28. Mai 2023 die Halle betreten darf.
Der Antrag richtet sich gegen das Land Hessen und die Stadt Frankfurt. Als Gesellschafter der Messe, auf deren Gelände sich die Festhalle befindet, hatten sie diese angewiesen, den Vertrag mit dem Musiker zu kündigen. Ein entsprechendes Schreiben wurde Waters zugestellt.
"Frankfurt, wir kommen"
Das Gericht entscheidet frühestens am 17. April. Zuerst hätten Stadt und Land Gelegenheit zur Stellungnahme, so die Sprecherin. Die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts soll aber spätestens Ende April fallen. Gegen diese können die Parteien dann noch Einspruch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
Waters hatte juristische Schritte bereits angekündigt: "Politiker haben kein Recht, Künstler und ihre Fans mit Auftrittsverboten einzuschüchtern und zu schikanieren", sagte der Sänger in London. "Ich kämpfe für all unsere Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Redefreiheit. We are on the road to Frankfurt. Frankfurt, wir kommen!"
Auch in München gab es Pläne, einen Auftritt von Waters am 21. Mai in der Olympiahalle zu verbieten. Mittlerweile hat der dortige Stadtrat das Konzert jedoch zähneknirschend durchgewunken. Zur Begründung hieß es, eine außerordentliche Kündigung des Vertrags mit dem Musiker sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Quelle: ntv.de, vpr/dpa