Aussagen über Drogen im Getränk Gericht weist Lindemann-Antrag gegen Shelby Lynn ab
18.08.2023, 08:01 Uhr Artikel anhören
Lindemanns Anwälte gehen vor Gericht gegen Teile der Berichterstattung vor.
(Foto: picture alliance / NurPhoto)
In den sozialen Medien bringt Shelby Lynn die Vorwürfe gegen Rammstein und Frontmann Till Lindemann ins Rollen. Lindemanns Anwälte haben vor Gericht versucht, ihr bestimmte Aussagen zu untersagen - und scheitern damit.
Das Landgericht Hamburg hat einen Unterlassungsantrag der Anwälte von Till Lindemann gegen Shelby Lynn zurückgewiesen. Dies teilte laut "Spiegel" das Gericht mit. In der Begründung hieß es demnach, dass das Gericht in Lynns Aussagen keine Verdachtsäußerung, sondern eine wertende Schlussfolgerung sehe. Diese verletze die Persönlichkeitsrechte Lindemanns nicht.
Mit ihren Äußerungen in den sozialen Medien hatte Lynn die Vorwürfe gegen Rammstein und Frontmann Lindemann erst ins Rollen gebracht. In einem Video berichtete sie von ihren Erfahrungen bei einem Konzert in der litauischen Hauptstadt Vilnius. Sie hatte geschildert, bei der Show in eine "Row Zero" sowie zu einer "Pre-Party" eingeladen worden zu sein. Dabei hatte Lynn auch erklärt, ihr seien Drogen ins Getränk gemischt worden.
Wie der "Spiegel" berichtet, hätten Lindemanns Anwälte drei Äußerungen Lynns im Zusammenhang mit dem Besuch des Konzerts angegriffen. Bei zwei der beanstandeten Aussagen handele es sich dem Gericht zufolge nicht um Verdachtsäußerungen, sondern um wertende Schlussfolgerung aus ihren Erlebnissen. Dabei habe Lynn nicht behauptet zu wissen, "wie ihr die Drogen verabreicht worden seien oder gar wer ihr die Drogen verabreicht habe", zitiert das Nachrichtenmagazin aus der Gerichtsmitteilung.
Kern der Berichterstattung noch online
Obwohl das Gericht den Unterlassungsantrag zurückgewiesen haben, sehen Lindemanns Anwälte die Entscheidung positiv. In einer Pressemitteilung erklärten sie, dass diese "Entscheidungsgründe des Beschlusses zugunsten unseres Mandanten" sprächen. "Soweit es dort heißt, Shelby Lynn habe nicht den Verdacht geäußert, unser Mandant habe ihr Drogen in den Drink gemischt, wird klar, dass die gesamte Folgeberichterstattung, die genau diese Verdachtserweckung aufgegriffen hatte, haltlos ist."
Dagegen äußerte sich Lynns Anwalt im "Spiegel". "Es ist beschämend, dass sie nach dem, was sie erlebt hat, auch noch vor Gericht gezerrt wurde", wird Jasper Prigge dort zitiert. "Das war die Entscheidung von Herrn Lindemann. Er hätte ihr zuhören können, aber er hat es vorgezogen, sie über Anwälte anzugreifen. Damit war er zu Recht erfolglos."
Mehrere Frauen - teils anonym - hatten in den vergangenen Wochen Vorwürfe gegen Lindemann und Rammstein erhoben. Sie schildern als beängstigend empfundene Situationen. Bei Aftershowpartys soll es demnach auch zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Lindemann weist die Vorwürfe gegen ihn zurück. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Der Sänger wurde bisher nicht rechtskräftig verurteilt.
Die Berichterstattung ist umkämpft, die Anwälte des Frontmannes und der Band sind teils erfolgreich gegen Bestandteile vorgegangen. Die Influencerin Kayla Shyx musste einige Passagen aus ihrem Video kürzen, auch "Süddeutsche Zeitung" und der NDR mussten einige Passagen ihrer Berichterstattung zurücknehmen. Der "Spiegel" wies jedoch darauf hin, dass der Kern der Berichterstattung des Nachrichtenmagazins weiterhin online zu lesen ist.
Quelle: ntv.de, ses