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Erfolg für Till Lindemann Youtuberin Kayla Shyx muss Video-Passagen löschen

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Darf einige ihrer Vorwürfe gegen Till Lindemann nicht länger aussprechen: Kayla Shyx.

Darf einige ihrer Vorwürfe gegen Till Lindemann nicht länger aussprechen: Kayla Shyx.

(Foto: IMAGO/Gartner)

Die Anwälte von Rammstein-Frontmann Till Lindemann gehen weiter gegen Frauen und Medien vor, die öffentlich Vorwürfe gegen ihren Mandanten formuliert haben. Im Fall der Youtuberin Kayla Shyx verkünden sie nun einen Etappensieg. Gegen die 21-Jährige ergeht eine einstweilige Verfügung.

Die Anwälte von Rammstein-Sänger Till Lindemann feiern bei ihrem juristischen Rundumschlag gegen die öffentlich vorgebrachten Vorwürfe gegen den 60-Jährigen einen weiteren Erfolg. Wie die Kanzlei in einer Pressemitteilung bekannt gab, erwirkte sie vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Youtuberin Kayla Shyx, die mit bürgerlichem Namen Kaya Loska heißt.

Demnach muss die 21-Jährige mehrere Passagen aus einem viel beachteten Video löschen, in dem sie Lindemann unter anderem beschuldigt hatte, seine Machtposition als Rockstar auszunutzen, um junge Frauen "sexuell zu missbrauchen". Shyx hatte sich geäußert, nachdem zunächst die Irin Shelby Lynn ihre angeblichen Erlebnisse bei dem Besuch eines Rammstein-Konzerts im litauischen Vilnius öffentlich thematisiert und damit die Debatte um den Sänger losgetreten hatte.

Kernaussagen explizit genannt

In dem Schreiben der Kanzlei Schertz Bergmann werden die Kernaussagen, die Shyx nun vom Gericht untersagt werden, explizit aufgeführt. Demzufolge geht es um folgende Passagen:

* "Vor circa einer Woche war ein Mädchen namens Shelby bei seinem Konzert und wurde dort unter Drogen gesetzt, ist mit blauen Flecken und Druckspuren an ihrem ganzen Körper aufgewacht und war mutig genug, sich dazu öffentlich zu äußern. Was eine Welle an Opfern losgelöst hat, die das Gleiche beim Rammstein-Konzert erlebt haben."

* "Dann wird bei der After-Party Till Lindemann reingebracht. Die Mädchen werden besoffen gemacht, sie trinken zusammen mit ihm. Anscheinend werden bei einigen Mädchen auch K.-o.-Tropfen reingemacht, weil es gibt jetzt schon so viele, die berichtet haben, dass sie keine Erinnerungen haben, dass sie die Tage danach gezittert haben, gekotzt haben, dass sie nicht bei sich waren. Einige davon haben geschrieben, sie sind in seinem Hotelzimmer aufgewacht, mit Wunden, mit aufgerissenen Klamotten, sie sich nicht erinnern können, was passiert ist, aber sie wissen, sie spüren, sie hatten Sex. Das heißt, es werden Fan-Girls da reingebracht, sie werden besoffen gemacht und dann sucht er sich aus, mit wem er Sex haben will."

* "Das ist so hart. Sie wurde halt vor dem Konzert so wie Shelby und viele andere gedrugt und schreibt, dass sie am Ende Sex mit ihm hatte und zwar komplett unter Drogen gestellt Das sind so viele Fälle. Das ist so schlimm. Oh Digger."

* "Und ich war so, Digger, das macht es noch tausendmal schlimmer, dass dort alle wissen, es ist genauso eine Scheiße wie bei so R. Kelly und diesen ganzen pädophilen Vergewaltigern, die irgendwelche 15-Jährigen ficken wollen."

* "Und dass jetzt so viele Mädchen auch gesagt haben, dass sie unter K.-o.-Tropfen waren und sich an nichts erinnern können, ist halt so herzzerreißend. Oder dass sie spüren, dass sie blutend aufwachen und wissen, dass ihnen was passiert ist, woran sie sich aber nicht erinnern können. Das ist so schlimm."

"Es passiert jetzt gerade. Auf der ganzen Welt nutzen Männer ihre Machtposition aus, Mädchen sexuell zu missbrauchen, weil sie so ein ganzes riesen fucking System um sich herum haben, beschützt zu werden. Und es ist einfach nichts Neues. Wir wissen, dass so was passiert. Und Till Lindemann ist einer davon."

Vorgehen auch gegen "Spiegel" und Shelby Lynn

Den Anwälten zufolge befand das Hamburger Landgericht, bei diesen Aussagen handele es sich um "prozessual unwahre Tatsachenbehauptungen" beziehungsweise um Bewertungen, "für die es keine Anknüpfungstatsachen gebe, weil es an einer entsprechenden Glaubhaftmachung fehle". Für die Kanzlei steht damit fest, dass es "weiterhin an jeglichem Beweis für die Richtigkeit der nicht nur von Kayla Shyx erhobenen Vorwürfe" fehle.

Bereits zuvor waren Lindemanns Anwälte gegen einen Bericht des "Spiegels" teilweise erfolgreich vorgegangen. In diesem Fall befand das Hamburger Landgericht, es sei unzulässig, den Verdacht zu erwecken, "dass der Antragsteller Frauen bei Konzerten mithilfe von K.-o.-Tropfen/Alkohol/Drogen betäubt hat beziehungsweise hat betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können".

Schließlich erklärte die von Lindemann beauftragte Kanzlei nun, auch gegen Shelby Lynn juristisch vorzugehen. Gegen die Irin laufe seit dem 29. Juni vor dem Landgericht in Hamburg ebenfalls ein Verfügungsverfahren. Wegen des Wohnorts der jungen Frau im Ausland verzögere sich in diesem Fall die Entscheidungsfindung. Man rechne aber damit, dass auch gegen Lynn eine einstweilige Verfügung erlassen werde.

Quelle: ntv.de, vpr

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