Verzicht auf Revision Jérôme Boatengs Prozess-Dickicht lichtet sich
02.09.2024, 17:35 Uhr Artikel anhören
Auch das Münchner Urteil gegen ihn ist nun rechtskräftig: Jérôme Boateng.
(Foto: picture alliance/dpa)
Seit Jahren muss sich Jérôme Boateng in verschiedenen Prozessen vor Gericht verantworten. Doch nun erledigen sich gleich zwei Verfahren kurz nacheinander. Ging der erste Rechtsstreit in der Vorwoche mit einem Urteil zu Ende, verzichtet nun im zweiten Fall die Staatsanwaltschaft auf eine Revision.
Im Verfahren gegen den Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng vor dem Landgericht München I hat die Staatsanwaltschaft ihre Revision gegen das Urteil zurückgenommen. Nachdem auch Boateng selbst und die Nebenklage keine Rechtsmittel eingelegt hatten, sei das Urteil damit nun rechtskräftig, sagte ein Gerichtssprecher.
"Nach eingehender Prüfung sind wir zu der Überzeugung gelangt, die zuvor eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft zurückzunehmen, dies ist heute Vormittag erfolgt", teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. "Zwar sind wir nach wie vor nicht von der Richtigkeit des Urteils überzeugt", hieß es in der Mitteilung. Aber: "Im Hinblick darauf, dass das Verfahren nunmehr bereits seit über fünf Jahren bei Gericht anhängig ist und unter Berücksichtigung der Interessen der Geschädigten und ihrer Kinder halten wir ein Fortdauern des Verfahrens für die Beteiligten für kaum mehr zumutbar."
Das Landgericht München I hatte den Weltmeister von 2014 zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, er wurde dafür aber lediglich verwarnt. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro wurde unter Vorbehalt verhängt.
Verfahren zog sich hin
Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen. Diese sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert - und zunächst gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.
Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zog sich lange hin. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.
Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler - darum war der Fall nun erneut aufgerollt worden.
Urteil in Berlin
Erst vergangene Woche war unter einen anderen Rechtsstreit rund um Boateng ein Schlussstrich gezogen worden. Darin war es um ein Interview des Fußballers zu seiner ehemaligen Freundin Kasia Lenhardt gegangen. Die Mutter der Frau, die 2021 tot aufgefunden wurde, wollte mit einer Unterlassungsklage erreichen, dass Boateng bestimmte Aussagen nicht wiederholen darf.
Das Berliner Kammergericht entschied in zweiter Instanz jedoch, dass die meisten Aussagen des 35-Jährigen rechtlich zulässig seien. Nur eine Äußerung, die ihm auch schon in erster Instanz vom Berliner Landgericht untersagt worden war, bleibt tabu. Eine abermalige Revision gegen das Urteil des Kammergerichts wurde nicht zugelassen.
Quelle: ntv.de, vpr/dpa