Eine Woche vor Auftakt Prozess gegen Gil Ofarim ist vorerst geplatzt
18.10.2022, 12:40 Uhr
Ein Prozess bleibt ihm erstmal erspart: Gil Ofarim.
(Foto: picture alliance/dpa)
Der Fall Gil Ofarim hält offenbar immer wieder neue Überraschungen bereit. Erst erhebt der Sänger vielbeachtete Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel, dann wird plötzlich er selbst zum Angeklagten. Jetzt aber fällt der Prozess gegen ihn ins Wasser. Zumindest vorerst.
Der Prozess gegen Musiker Gil Ofarim im Zusammenhang mit seinen Antisemitismus-Vorwürfen gegen ein Leipziger Hotel ist zunächst geplatzt. Die geplanten Termine zur Hauptverhandlung vom 24. Oktober bis Ende November seien aufgehoben worden, teilte das Landgericht Leipzig mit.
Begründet wird der Schritt mit einer Fürsorgepflicht für den Angeklagten. Es benötige noch Zeit, über die offenen Rechtsmittel der Verteidiger in dem Verfahren wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung zu entscheiden.
Außerdem solle die Zeit genutzt werden, um über eine weitere Anklageerhebung gegen Ofarim zu entscheiden. Dabei geht es um falsche eidesstattliche Versicherung sowie Betrug und versuchten Betrug. Zudem regte das Gericht an, einen Versuch für einen Täter-Opfer-Ausgleich und damit eine außergerichtliche Einigung zu unternehmen.
Ein neuer Termin kann dauern
So schnell wird es nun nicht mehr zum Prozess kommen. Die zuständige Strafkammer sei mit Haftsachen derzeit ausgelastet, hieß es. Im Fall Ofarim sei daher frühestens in einem halben Jahr mit einer Neuterminierung zu rechnen.
Noch am Freitag waren Ofarims Anwälte mit ihren Befangenheitsanträgen gegen den Vorsitzenden Richter am Landgericht Leipzig gescheitert. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) lehnte ihre Beschwerden gegen die Ablehnung der Befangenheitsanträge ab. Gegen diesen Beschluss gebe es keine Rechtsmittel, betonte eine OLG-Sprecherin.
Zuvor hatte das Landgericht die Anträge als unbegründet zurückgewiesen. Unter Mitwirkung des Kammervorsitzenden eröffnete es zudem umgehend das Hauptverfahren, obwohl über dessen Ablehnungsgesuch noch nicht rechtskräftig entschieden war. Die Mitwirkung eines abgelehnten Richters am Eröffnungsverfahren führe aber nicht zu dessen Unwirksamkeit, hieß es in der Begründung des OLG.
"Juristischer Taschenspielertrick"
Das Landgericht habe sich eines "juristischen Taschenspielertricks" bedient, kritisierten unterdessen Ofarims Verteidiger. Ihnen zufolge hätte der Prozess zwar stattfinden können. Wegen der aus ihrer Sicht rechtswidrigen Anklagezulassung hätte ein etwaiges Urteil dann aber wieder aufgehoben werden müssen. Die Anwälte drohten auch mit einem Gang vor das Bundesverfassungsgericht, um "dem Landgericht Leipzig zu untersagen, mündlich zu verhandeln".
Ofarim hatte vor einem Jahr in einem viral gegangenen Video erklärt, er sei in einem Leipziger Hotel antisemitisch beleidigt worden. Konkret warf er einem Mitarbeiter vor, ihn beim Einchecken in das Hotel dazu aufgefordert zu haben, seine Kette mit einem Davidstern abzunehmen.
Die Staatsanwaltschaft kam jedoch zu der Einschätzung, dass sich die Geschehnisse nicht so zugetragen haben, wie Ofarim sie dargestellt hatte. Der betroffene Mitarbeiter erstattete Anzeige gegen den Musiker, weshalb ihm nun der Prozess wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung gemacht werden sollte.
Quelle: ntv.de, vpr/dpa