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Entlassung verwehrt R. Kelly bleibt trotz Corona in U-Haft

R. Kelly darf nicht nach Hause.

R. Kelly darf nicht nach Hause.

(Foto: imago images/ZUMA Press)

R. Kelly sitzt im Gefängnis, weil ihm unter anderem sexuelle Nötigung Minderjähriger vorgeworfen wird. Jetzt hatte der Sänger darum gebeten, wegen der Corona-Krise aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Das Gericht lehnt den Antrag aber ab.

Seit vergangenem Sommer sitzt R. Kelly in Untersuchungshaft. Der US-Sänger hatte zuletzt einen Antrag gestellt, wegen des Coronavirus aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Er befinde sich in gesteigerter Gefahr aufgrund unzureichender Sicherheitsmaßnahmen in Haft, hatte der 53-Jährige argumentiert. Ein Gericht in Brooklyn hat den Antrag nun abgelehnt, wie unter anderem das Branchenmagazin "Variety" berichtet.

Kelly sitzt derzeit im Metropolitan Correctional Center in Chicago, wo er unter anderem auf einen Prozess wegen mehrerer Sexualstraftaten wartet. Ende März hatten seine Anwälte den Antrag auf Entlassung eingereicht. Die Richterin lehnte diesen ab, weil Kelly nicht zur Risikogruppe unter den Insassen gehöre.

Wegen Fluchtgefahr

Außerdem befinde Kelly sich in Haft, weil die Gefahr bestehe, dass er flüchten oder Zeugen einschüchtern könnte. Die Richterin sehe nicht, dass sich diese Lage geändert habe. Kellys Anwälte hatten Hausarrest statt Gefängnishaft für den Sänger erbeten.

Der Musiker sitzt seit Juli wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs hinter Gittern. Im März wurden neue Vorwürfe wegen Nötigung Minderjähriger gegen ihn laut. Damit erweiterte sich die Anklage in New York auf neun Punkte, in Chicago umfasst sie bereits 13, eine weitere Anklageschrift liegt in Minnesota vor. Der Prozess in Chicago soll im Oktober starten. Nach wie vor beteuert Kelly seine Unschuld.

Quelle: ntv.de, nan/spot

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