Ex-Filmmogul bleibt in HaftRichter weist Harvey Weinsteins Antrag auf Urteilsaufhebung ab

Harvey Weinstein scheitert mit dem Antrag, seine Verurteilung wegen sexueller Nötigung aufzuheben. Ein Richter in Manhattan weist die Argumente seiner Anwälte zurück. Nun steht dem einstigen Film-Mogul ein dritter Prozess im Fall einer ungeklärten Vergewaltigung bevor.
Harvey Weinstein bleibt verurteilt. Der frühere Hollywood-Produzent ist mit dem Versuch gescheitert, eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung nachträglich aufheben zu lassen. Richter Curtis Farber wies den entsprechenden Antrag am Donnerstag an einem Gericht in Manhattan zurück, wie unter anderem "The Hollywood Reporter" berichtet. Die Verteidigung hatte geltend gemacht, zwei Geschworene seien während der Beratungen unter Druck gesetzt worden - das Gericht folgte dieser Darstellung jedoch nicht.
Weinsteins Anwälte hatten argumentiert, das Urteil im Fall der ehemaligen TV-Produktionsassistentin Miriam Haley sei durch Fehlverhalten innerhalb der Jury zustande gekommen. Zwei Geschworene hätten angegeben, sie seien eingeschüchtert worden, Weinstein schuldig zu sprechen. Richter Farber widersprach: Emotionale Diskussionen und Spannungen seien Teil normaler Juryberatungen und stellten keinen ausreichenden Grund dar, ein Urteil aufzuheben.
Damit bleibt die Verurteilung vom vergangenen Juni bestehen. Weinstein war damals der sexuellen Nötigung an Haley schuldig gesprochen worden. In einem weiteren Anklagepunkt wurde er freigesprochen, in einem dritten - dem Vorwurf der Vergewaltigung der Schauspielerin Jessica Mann - konnte sich die Jury nicht auf ein Urteil einigen.
Mögliches Schuldbekenntnis
Genau dieser ungeklärte Punkt soll nun erneut verhandelt werden. Richter Farber setzte den Beginn des neuen Prozesses auf den 3. März fest. Es ist bereits der dritte Anlauf in diesem Fall: Weinstein war 2020 wegen der Vergewaltigung von Mann verurteilt worden, doch dieses Urteil wurde 2024 wegen Verfahrensfehlern aufgehoben.
Ob es tatsächlich zu einem weiteren Prozess kommt, ist allerdings offen. Verteidiger Arthur Aidala erklärte nach der Anhörung, man wolle Gespräche über ein mögliches Schuldbekenntnis aufnehmen. Der Richter räumte der Verteidigung dafür eine Frist von zwei Wochen ein.
Ein Geständnis im Fall Mann würde für Weinstein keine zusätzliche Haftzeit bedeuten, da eine mögliche Strafe parallel zur bestehenden Verurteilung laufen würde. Bislang hatte der 73-Jährige ein Schuldbekenntnis abgelehnt. Er wolle seinen Kindern gegenüber "sauber bleiben", hatte sein Anwalt erklärt. Nun scheint Weinstein seine Haltung zu überdenken.
"Langsamer Marsch in den Tod"
Im Gerichtssaal meldete sich der gesundheitlich angeschlagene Ex-Produzent selbst zu Wort. "Ich weiß, dass ich untreu war. Ich weiß, dass ich mich falsch verhalten habe. Aber ich habe niemanden sexuell angegriffen", sagte Weinstein und bat den Richter um "eine zweite Chance". Seine Haftzeit auf Rikers Island bezeichnete er als "seelenerdrückend" und sprach von einem "langsamen Marsch in den Tod". Richter Farber blieb ungerührt: "Sie hatten einen fairen Prozess", entgegnete er.
Auch Weinsteins Anwalt kritisierte, dass der Vergewaltigungsvorwurf nun zum dritten Mal verhandelt werden soll. Er verwies auf das Alter und den Gesundheitszustand seines Mandanten. "Wenn sein Name nicht Harvey Weinstein wäre, wäre der Fall längst erledigt", sagte Aidala. Die Staatsanwaltschaft wies das zurück: "Es geht nicht um seinen Namen. Es geht um Sexualverbrechen."
Unabhängig vom Verfahren in New York muss Weinstein zudem eine 16-jährige Haftstrafe in Kalifornien verbüßen. Dort war er 2022 in einem separaten Prozess ebenfalls wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Auch gegen dieses Urteil hat die Verteidigung Berufung eingelegt.