Unterhaltung

Berufung eingelegt Sean "Diddy" Combs will keine 50 Monate ins Gefängnis

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Sean "Diddy" Combs akzeptiert seine Gefängnisstrafe nicht. (Archivbild)

Sean "Diddy" Combs akzeptiert seine Gefängnisstrafe nicht. (Archivbild)

(Foto: picture alliance / NurPhoto)

Im Oktober wird Sean "Diddy" Combs in Zusammenhang mit Prostitution zu einer über vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Gegen das Strafmaß und das Urteil legt der US-Rapper nun Berufung ein.

Sean "Diddy" Combs macht seine Ankündigung wahr und legt Berufung gegen seine Verurteilung und das Strafmaß in seinem Strafverfahren ein. Laut mehrerer US-Medien wie beispielsweise "TMZ" soll die entsprechende, zweiseitige Mitteilung am Montag beim Bundesgericht in New York eingereicht worden sein. Combs' Anwaltsteam, angeführt von Alexandra Shapiro, werde voraussichtlich innerhalb von vier bis sechs Wochen seine ausführlichere, inhaltliche Stellungnahme beim Berufungsgericht des Zweiten Bezirks einreichen, wo der Fall vor einem dreiköpfigen Richtergremium verhandelt wird.

Der Rapper war am 3. Oktober zu einer Haftstrafe von 50 Monaten verurteilt worden. Er wurde in zwei Anklagepunkten wegen Prostitution schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Combs vorgeworfen, über Jahre hinweg Frauen missbraucht, bedroht und genötigt zu haben, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen.

In einem aufsehenerregenden Prozess sprachen die Geschworenen ihn Anfang Juli dann teilweise schuldig. Allerdings nur im Zusammenhang mit Prostitution. Von den ursprünglich schwerwiegenderen Vorwürfen unter anderem des Sexhandels und der Erpressung wurde er freigesprochen. Combs hatte immer wieder teils tagelange Sexpartys mit Drogen in Hotels organisiert und dafür bezahlte Teilnehmer auch aus anderen Bundesstaaten anreisen lassen. Das sei nach dem sogenannten "Mann Act"-Gesetz strafbar, hatte die Staatsanwaltschaft angeführt.

"Nicht schuldig bedeutet nicht schuldig"

Sein Verteidigungsteam hatte bereits einen Tag nach dem Urteil angekündigt, Berufung einzulegen. Der Richter habe eine Strafe verhängt, die viermal höher sei als das, was sie beantragt hatten. "Die Jury hat in ihrem Urteil sehr deutlich gemacht, dass sie ihn von den Vorwürfen des Sexhandels und des organisierten Verbrechens freigesprochen hat", hieß es in einem Statement. "Nicht schuldig bedeutet nicht schuldig."

Der Musikmogul saß seit seiner Verhaftung im September 2024 im Metropolitan Detention Center in Brooklyn in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird ihm auf seine Strafe angerechnet. Laut "TMZ" wurde er noch immer keinem Gefängnis zugewiesen, weshalb er vorerst in Brooklyn bleibe.

Quelle: ntv.de, csp/spot

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen