Angeblicher Autounfall Sharon Stone soll Schadenersatz zahlen
28.04.2024, 11:24 Uhr Artikel anhören
Ist sie "fahrlässig" umhergerast? Sharon Stone.
(Foto: picture alliance / Photoshot)
Im Juni vergangenen Jahres soll Sharon Stone erheblichen Schaden bei einem Autounfall verschuldet haben. Eine Frau verlangt von der Schauspielerin Zehntausende Dollar. Gegen gleich drei kalifornische Verkehrsvorschriften soll die 66-Jährige verstoßen haben.
Schauspielerin Sharon Stone wird wegen eines angeblichen Autounfalls auf Schadensersatz in Höhe von 35.000 US-Dollar verklagt. Wie das US-Magazin "People" berichtet, reichte eine Frau am 24. April die Klage wegen Sach- und Personenschäden am Obersten Gerichtshof von Los Angeles ein.
"Die Angeklagte Sharon Yvonne Stone verursachte den Zusammenstoß, indem sie für die Verkehrsverhältnisse zu schnell fuhr und eine unsichere Abbiegebewegung durchführte", zitiert "People" aus der Akte. Dem "Basic Instinct"-Star wird darin vorgeworfen, mit hoher Geschwindigkeit gefahren zu sein und "unsichere" Automanöver durchgeführt zu haben, die dazu führten, dass sie mit einem anderen Auto zusammenstieß, dieses beschädigte und eine Frau verletzte. Diese betont, dass der Schaden 35.000 US-Dollar betrage und fordert Schadensersatz in dieser Höhe.
Gerichtsdokumenten zufolge ereignete sich der Vorfall am 30. Juni 2023 in Richtung Süden an der Ausfahrt der US-Autobahn Route 101 an der Coldwater Canyon Avenue in Los Angeles. Das Unfallopfer behauptet, Stone habe zu diesem Zeitpunkt "fahrlässig ein Fahrzeug besessen, bedient, gefahren, verwaltet und gewartet" und ihr eigenes Auto angefahren, wodurch sie "Personen- und Sachschäden" erlitten habe. In den Dokumenten wird ausgeführt, dass die 66-jährige Schauspielerin gegen mindestens drei kalifornische Verkehrsvorschriften verstoßen habe - zu schnelles Fahren, unsicheres Abbiegen und unsicherer Spurwechsel.
Die Klägerin betonte, sie habe infolge des Unfalls auch Lohnverlust in Kauf nehmen müssen. Ferner müsse sie die Krankenhaus- und Arztkosten bezahlen und habe "emotionalen Stress", "wirtschaftlichen Schaden" und "nichtwirtschaftlichen Schaden" erlitten.
Quelle: ntv.de, fzö/spot