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Gegen Zahlung von 15.000 EuroVerfahren gegen Oliver Pocher eingestellt

04.12.2025, 15:01 Uhr
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Die Beendigung des Verfahrens ist ihm 15.000 Euro wert: Oliver Pocher. (Foto: IMAGO/Panama Pictures)

Vor fünf Jahren stellt Oliver Pocher in seinem Format "Bildschirmkontrolle" Behauptungen über eine Influencerin auf, die einer Überprüfung nicht standhalten. Vor Gericht muss er sich nun wegen übler Nachrede verantworten und kommt glimpflich davon.

Ein Verfahren gegen Oliver Pocher wegen übler Nachrede ist gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Das ist das Ergebnis eines Prozesses vor dem Kölner Amtsgericht. Der Komiker soll 15.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Darauf einigten sich Oliver Pocher, die Staatsanwaltschaft und das Gericht in einem Rechtsgespräch.

Der 47-jährige Pocher war wegen Äußerungen in zwei Videos aus dem Jahr 2020 angeklagt. In seinem Format "Bildschirmkontrolle" hatte er behauptet, dass sich die Influencerin Anne Wünsche positive Beiträge für ihr eigenes Social-Media-Tun erkauft habe - darunter 96.000 Herz-Emojis. Pocher soll sich auf Belege und Aussagen eines Informanten verlassen haben, ohne dessen Angaben zu überprüfen.

"Bedauerlicherweise nicht nachrecherchiert"

Der Verteidiger von Pocher sagte, sein Mandant habe die Behauptungen bedauerlicherweise nicht ausreichend nachrecherchiert. Der Comedian stimmte der Einstellung des Prozesses zu: "Bitte einfach beenden", sagte er vor Gericht. Durch die Einstellung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung wird laut Gericht eine unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer abgekürzt. Oliver Pocher gilt damit nicht als vorbestraft.

Bereits am 28. November hatte das Landgericht Hamburg angeordnet, dass Pocher bestimmte Aussagen über die 24-jährige Wünsche, die einst zum Cast der RTLZWEI-Dokusoap "Berlin Tag & Nacht" gehörte, künftig nicht mehr verbreiten darf. Andernfalls drohen ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sogar Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren.

Quelle: ntv.de, nan/dpa

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