"Ein gefährliches Signal" Xavier Naidoo für Comebackversuch scharf kritisiert
20.01.2025, 22:23 Uhr Artikel anhören
Naidoo und Pelham hatten sich im Zuge eines Rechtsstreits um Plattenvermarktung überworfen, traten dann aber wieder zusammen auf, wie hier am 25. November 2012 im Finale der Vox-Castingshow "X Factor" im Coloneum in Köln.
(Foto: picture alliance / dpa)
Gegen Xavier Naidoo läuft eine Klage wegen Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft Mannheim wirft dem Musiker vor, den Holocaust leugnende und antisemitische Inhalte veröffentlicht zu haben. Musikalisch war es still um ihn, jetzt taucht Naidoo auf dem Album eines befreundeten Musikers wieder auf. Das sorgt für Kritik.
Wegen mutmaßlicher Volksverhetzung muss sich Xavier Naidoo bald vor dem Landgericht Mannheim verantworten, trotzdem versucht der Sänger jetzt ein musikalisches Comeback. Auf dem am 24. Januar erscheinenden Album "Letzte Worte" des befreundeten Musikers Moses Pelham hat Naidoo mehrere Gastauftritte. Bis heute schweigt Naidoo zu seinen Taten, einzige Ausnahme war ein Video, in dem er jedoch vage blieb.
Andreas Büttner, der Beauftragte zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg, kritisiert, dass "Naidoo jetzt als Gastsänger wieder im Rampenlicht" stehe, ohne dass er "je echte Verantwortung übernommen" habe: "Das sendet ein gefährliches Signal: Antisemitismus hat offenbar keine langfristigen Konsequenzen - ein katastrophales Beispiel für unsere Gesellschaft", sagt Büttner im "Tagesspiegel".
Sigmount Königsberg, Antisemitismusbeauftragter der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, fordert, Naidoo müsse zumindest "öffentlich erklären, wie er dazu kam, die antisemitische Hetzschrift ,Die Protokolle der Weisen von Zion' zu verbreiten." Naidoo hatte diese an seine Anhänger mit dem Hinweis verbreitet, das Buch sei eines der "wichtigsten Dokumente der Menschheitsgeschichte". "Das Mindeste wäre, dass er zunächst persönlich bei denjenigen um Entschuldigung bittet, die er angegriffen hat", so Königsberg im "Tagesspiegel".
Anklage wegen Volksverhetzung
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte im Juni 2024 gegen Naidoo Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Dem 52-Jährigen wirft die Anklagebehörde vor, im März 2021 über einen Telegram-Kanal den Holocaust leugnende und antisemitische Inhalte durch Verlinkung eines Videos sowie durch eine mit einem Text versehene Bilddatei veröffentlicht zu haben. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit, ohne Naidoos Namen zu nennen. Naidoos Rechtsanwälte Edgar Gärtner und Jana Eisenbeiß hatten die Anklage kurz darauf bestätigt.
"Die von der Staatsanwaltschaft behaupteten Vorwürfe der Volksverhetzung und Holocaustleugnung sind falsch und werden ausdrücklich bestritten. Gegen die Vorwürfe gibt es nicht nur beachtliche rechtliche Einwendungen, sondern es gibt vor allem ganz erhebliche Einwendungen in tatsächlicher Hinsicht. Diese belegen die Unschuld unseres Mandanten", hieß es in der Mitteilung des Rechtsbeistands von Naidoo.
Aus dem Schreiben der Mannheimer Staatsanwaltschaft geht auch hervor, dass gegen Naidoo bereits im Juli 2023 wegen Volksverhetzung in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, ebenfalls Anklage zum Landgericht Mannheim erhoben worden war. In dieser wird ihm zur Last gelegt, zwischen Anfang Dezember 2020 bis Ende April 2021 ebenfalls über einen Telegram-Kanal antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte veröffentlicht zu haben. Und zwar in Form von Texten, einer eigenen Audiobotschaft sowie durch Verlinkung einer fremden Audiobotschaft und eines Videos.
Verbindung mit anhängigen Verfahren
Zudem soll der Musiker einen Menschen, der der Amadeu Antonio Stiftung zugehörig war, beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. Den Ermittlungen hätten diverse Strafanzeigen, unter anderem der geschädigten Person, zugrunde gelegen.
Aufgrund der besonderen Bedeutung der Sache wurden laut Staatsanwaltschaft beide Anklagen zur Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim erhoben. Das Landgericht habe wegen der Anklage vom Juli 2023 jedoch noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. "Mit der neuen Anklage wurde eine Verbindung mit dem bereits anhängigen Verfahren beantragt", ließ die Staatsanwaltschaft wissen. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Quelle: ntv.de, gut/dpa