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Zwangsversteigerung von VillenBushido gewinnt weiteren Millionen-Streit gegen Abou-Chaker

15.04.2026, 22:11 Uhr
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Bushido wehrt sich offenbar erfolgreich gegen Arafat Abou-Chaker. (Foto: IMAGO/APress)

Einst waren Bushido und Arafat Abou-Chaker Partner, nun streiten sie sich seit Jahren vor Gericht. Jetzt fällt Berichten zufolge erneut eine Entscheidung für Bushido. Es ist nicht der erste Prozess, den der Clan-Boss gegen den Rapper verliert.

Im Zwangsversteigerungsprozess gegen Arafat Abou-Chaker hat der Rapper Anis Ferchichi alias Bushido übereinstimmenden Berichten zufolge vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel einen Sieg davongetragen. Wie der "Tagesspiegel" unter Berufung auf eine Sprecherin des Gerichts berichtet, wurde zugunsten Bushidos entschieden. Ihm seien 3,68 Millionen Euro zugesprochen worden. Die sei dem Bericht zufolge ein Anteil, der Bushido aus der Zwangsversteigerung der gemeinsamen Villen zustand.

Dieses Geld sei zuvor bei Gericht hinterlegt worden. Bushido habe auf die Freigabe geklagt. Vor vier Jahren gab das Landgericht dem Rapper recht, Abou-Chaker habe jedoch Berufung eingelegt. Nun habe das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts bestätigt, heißt es.

Bei den Verfahren ist es laut "Bild"-Zeitung um zwei Villen und die Grundstücke am Zehlendorfer Damm in Kleinmachnow bei Berlin gegangen, die zuvor Bushido und Abou-Chaker gehörten. Die Objekte mit einer Gesamtfläche von mehr als 16.600 Quadratmetern seien 2022 beim Amtsgericht Potsdam für rund 7,4 Millionen Euro an Ahmed Abou-Chaker, den Sohn von Arafat Abou-Chaker, versteigert worden. Bushido habe damals die Zwangsversteigerung beantragt, um die Eigentümergesellschaft aufzuheben. Nun stehe ihm der Millionenbetrag zu.

Zuletzt hatte Bushido im Januar einen jahrelangen Rechtsstreit gegen seinen früheren Vertrauten Arafat Abou-Chaker vor dem Kammergericht Berlin gewonnen. Auch hier wurde eine Berufung Abou-Chakers gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin aus dem September 2023 zurückgewiesen und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt.

Zentrale Frage des komplexen Verfahrens war, ob Abou-Chaker als Manager oder als gleichberechtigter Geschäftspartner von Bushido tätig war. Das Landgericht Berlin kam bereits im September 2023 zu dem Schluss, dass es keinen Managementvertrag gegeben habe. Laut Urteil muss Abou-Chaker knapp 1,8 Millionen Euro zuzüglich Zinsen an Bushido zahlen.

Rechtskräftig ist diese Entscheidung jedoch noch nicht. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wäre grundsätzlich möglich, allerdings haben die Richter diese zunächst nicht zugelassen. Dafür müsste Abou-Chaker eine zusätzliche rechtliche Hürde überwinden.

Quelle: ntv.de, gut

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