Technik

Unbehelligt illegal downloaden Strafverfolgung erschwert

Der Eilbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung behindert nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar die Musikkonzerne in ihrem Kampf gegen den illegalen Musik-Tausch im Internet. Bisher erhebe die Musikindustrie Tausende Strafanzeigen allein mit dem Ziel, an die Daten der Computer-Nutzer herzukommen, erklärte Schaar. Dies werde durch die Karlsruher Entscheidung kaum noch Erfolg haben. Danach dürften die Daten aus der Vorratsspeicherung nämlich nur noch beim Verdacht auf schwere Straftaten weitergegeben werden. Dazu zähle der illegale Musiktausch im Internet nicht.

Lediglich bei den Daten, die allein zu Abrechnungszwecken gespeichert würden, ändere sich nichts, sagte Schaar. Für Internet-Provider gelte jedoch, dass sie die Informationen spätestens nach sieben Tagen löschen müssten. Meist geschehe dies sogar unmittelbar nach dem Ende einer Verbindung. Damit bleibe der Staatsanwaltschaft kaum ausreichend Zeit für ein Ermittlungsverfahren. Bei normalen Telefonverträgen dürften die Daten zwar bis zu sechs Monate zur Abrechnung gespeichert werden, gewöhnlich würden sie aber nach 80 bis 90 Tagen gelöscht. Bei Flatrates sei gar keine Speicherung erforderlich.

Scheitern des Gesetzes erwartet

Für das Hauptsacheverfahren zeigte sich Schaar optimistisch, dass das Bundesverfassungsgericht doch noch die komplette Vorratsdatenspeicherung kippen wird. "Ich bin nach wie vor zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Linie treu bleibt", sagte er mit Verweis auf die lange Liste von Sicherheitsgesetzen, die die obersten Richter in den vergangenen Jahren kassiert oder stark beschnitt hatten. Dazu zählen der große Lauschangriff, die bundesweit koordinierte Rasterfahndung, die Online-Durchsuchung und jüngst die automatische Nummernschild-Erfassung.

Schaar geht davon aus, dass die Karlsruher Richter vor ihrer Hauptsache-Entscheidung das Urteil des Europäischen Gerichtshofes über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abwarten werden, die auch dem deutschen Gesetz zugrunde liegt. Vermutlich würden die europäischen Richter diese Richtlinie für nichtig erklären, so der oberste Datenschützer. Damit wäre dann auch das Bundesverfassungsgericht frei, nach seiner bisherigen Linie zu entscheiden. Es müsse dann nicht mehr klären, ob die EU-Richtlinie Deutschland binde. Wann das EuGH-Urteil falle, sei noch unklar.

Mit dem Eilbeschluss aus Karlsruhe sei er "erstmal zufrieden", sagte Schaar. Immerhin ergebe sich die größte Beeinträchtigung durch die Verwendung der gespeicherten Daten - und diese hätten die Richter deutlich eingeschränkt.

Quelle: ntv.de

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