Fußball

Bundesländer gewinnen Streit Verfassungsgericht schmettert DFL-Beschwerde ab

Die Polizei vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Polizei vor dem Bundesverfassungsgericht.

(Foto: picture alliance/dpa)

Seit Jahren wehrt sich die DFL dagegen, dass die Stadt Bremen von ihr Gebühren für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei sogenannten Hochrisikospielen erhebt. Karlsruhe bestätigt nun das Bremer Modell. Die Fanhilfe warnt vor einem aggressiven Polizeiapparat.

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete.

Die angegriffene Norm sei mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in der Urteilsverkündung. Ziel der Regelung sei es, die Kosten auf denjenigen zu verlagern, der sie zurechenbar veranlasst habe und bei dem die Gewinne anfallen. Das sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel.

Als Hochrisikospiele werden Partien bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird. Im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz ist seit 2014 festgehalten, dass die Stadt bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5000 Personen Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben kann.

Fanhilfe warnt vor Privatisierung der Sicherheit

Den ersten Gebührenbescheid bekam die DFL im Jahr 2015 - damals zu einer Bundesliga-Partie zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. Rund 400.000 Euro stellte der Stadtstaat Bremen der DFL für die Polizeikosten in Rechnung. Weitere Bescheide folgten.

"Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Freifahrtschein für einen immer aggressiver und martialischer auftretenden Polizeiapparat", sagte Linda Röttig, Vorstandsmitglied des Dachverbands der Fanhilfen, in einer ersten Stellungnahme. "Sicherheit zu privatisieren, ist eine fatale Entwicklung und wird Auswirkungen auf alle Formen von Großveranstaltungen haben. Der Gesetzgeber muss jetzt eingreifen und dafür sorgen, dass Polizeieinsätze beim Fußball transparenter und nachvollziehbarer geplant werden. Seit Jahren liegt die Zahl der Straftaten beim Fußball im Promillebereich, während die Polizei immer weiter aufrüstet."

Finanzielle Folgen für die Vereine

Die DFL hielt die nun bestätigte Regelung für verfassungswidrig und damit nichtig - und zog vor Gericht. Nach Ansicht der Dachorganisation für die 1. und 2. Bundesliga fehlte es an einer abgrenzbaren, ihr zurechenbaren Leistung der Stadt Bremen. Die sei aber verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine rechtmäßige Gebührenerhebung. Außerdem seien einzelne Störer für den erforderlichen Polizeieinsatz verantwortlich - und nicht die Organisatoren.

Mit dem umstrittenen Thema hatten sich in den vergangenen Jahren schon mehrere Gerichte befasst. Allein in der ersten Instanz hatte die Klage der DFL Erfolg - das Verwaltungsgericht Bremen erklärte die Gebührenerhebung 2017 für rechtswidrig, unter anderem weil die Berechnungsmethode zu unbestimmt sei.

Ein Jahr später wurde das Urteil aber vom Oberverwaltungsgericht Bremen aufgehoben, das die Gebührenforderung wiederum für rechtens hielt. 2019 wurde diese Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt. In Bremen ging es nach Angaben der Stadt um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro, die der DFL bislang in Rechnung gestellt wurden. Ob andere Bundesländer dem Beispiel der Hansestadt folgen werden, wird sich erst noch zeigen. Sollte sich das Bremer Modell nach der Entscheidung der obersten deutschen Richterinnen und Richter auch in den anderen Bundesländern durchsetzen, kämen auf die Profivereine erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu.

Quelle: ntv.de, sue/dpa

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