Panorama

Christian B. auf freiem Fuß Deutscher Verdächtiger im Fall Maddie aus Haft entlassen

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
In einem schwarzen Audi verließ B. mit seinem Anwalt die JVA.

In einem schwarzen Audi verließ B. mit seinem Anwalt die JVA.

(Foto: dpa)

Wegen der Vergewaltigung einer Touristin in Portugal sitzt Christian B. über Jahre in Niedersachsen in Haft. Doch jetzt kommt der Verdächtige im Fall Maddie frei.

Der deutsche Verdächtige im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann ist aus der Haft entlassen worden. Das berichtete ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP an der Justizvollzugsanstalt im niedersächsischen Sehnde, in der Christian B. eine mehrjährige Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung verbüßt hatte.

Zu dieser hatte ihn das Landgericht Braunschweig 2019 wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Touristin in Portugal im Jahr 2005 verurteilt. Im vergangenen Jahr wurde B. in einem weiteren Prozess um mehrere mutmaßliche Vergewaltigungen in Portugal von dem Landgericht freigesprochen. Mit dem Fall Maddie hatte keines dieser Verfahren zu tun.

B. verließ das Gefängnis im Auto seines Anwalts in Begleitung von zwei Polizeifahrzeugen. Eine offizielle Bestätigung durch die Behörden gibt es nicht. Laut Staatsanwaltschaft war der heutige Mittwoch der Stichtag für die Entlassung des Mannes nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe.

B. muss Fußfessel tragen

Wenn B. aus der Haft frei komme, müsse er im Rahmen einer Führungsaufsicht eine Reihe von Auflagen erfüllen, berichtete der "Spiegel" am Dienstag unter Berufung auf einen Beschluss des Landgerichts Hildesheim vom 9. September. So müsse er eine elektronische Fußfessel tragen und sich regelmäßig bei der Führungsaufsichtsstelle und der Bewährungshilfe melden. In dem Gerichtsbeschluss wird dem Bericht zufolge außerdem verfügt, dass B. sich einen festen Wohnsitz nehmen müsse, den er ohne Genehmigung nicht verlassen dürfe. Seine Verteidiger kündigten allerdings eine Beschwerde gegen die Führungsaufsicht an.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betrachtet B. aber als Verdächtigen im Fall des Verschwindens des dreijährigen britischen Mädchens und ermittelt wegen Mordverdachts gegen ihn. Anklage erhob sie deshalb bislang nicht.

B. hatte deutschen Ermittlern zufolge früher zeitweise in Portugal gelebt, um dort Gelegenheitsjobs nachzugehen und Einbrüche etwa in Hotels und Ferienanlagen zu begehen. Er ist unter anderem wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Drogenbesitzes vorbestraft. B. lebte früher außerdem unter anderem in Braunschweig, deshalb waren die Justizbehörden dort für ihn zuständig.

Quelle: ntv.de, lme/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen