Mädchen mit Pfefferspray bedroht42-Jähriger stirbt durch Polizeischuss in Remscheid

Im nordrhein-westfälischen Remscheid endet ein Polizeieinsatz tödlich. Ein Mann soll zwei Mädchen mit Pfefferspray bedrohen. Bei einem weiteren Angriff auf die Polizei fällt ein tödlicher Schuss. Der Vorfall wird nun von einer unabhängigen Dienststelle untersucht.
Ein 42 Jahre alter Mann ist bei einem Polizeieinsatz im nordrhein-westfälischen Remscheid erschossen worden. Der Mann soll zuvor zwei Mädchen mit Pfefferspray bedroht und das Spray anschließend in Richtung der Beamten gesprüht haben, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Wuppertal und der Polizei Hagen heißt. Danach soll er davongelaufen sein.
Den Angaben nach sollen die Polizisten den Mann wenig später erneut getroffen und einen Taser gegen ihn eingesetzt haben. Dieser verfehlte demnach jedoch den 42-Jährigen. Danach soll der Mann Werkzeug nach den Einsatzkräften geworfen haben. Daraufhin schoss ein Beamter auf den 42-Jährigen, hieß es weiter. Trotz Wiederbelebungsversuchen starb der Mann noch am Einsatzort. Das Polizeipräsidium in Hagen übernahm aus Neutralitätsgründen die Ermittlungen zum Ablauf und zu den Hintergründen des Vorfalls.
Polizeibeamte haben 2025 weniger Menschen im Einsatz erschossen als im Jahr zuvor. Wie aus einer Auflistung der Zeitschrift "Bürgerrechte & Polizei/Cilip" des Instituts für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit an der Berliner Humboldt-Universität hervorgeht, starben auf diese Weise im vergangenen Jahr 17 Menschen, nach 25 im Jahr zuvor. Die Zahl der Todesfälle lag damit jedoch immer noch deutlich über dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre. Im Jahr 2026 wurde in Deutschland bis Juni fünf Menschen durch Polizisten erschossen, so Daten von "Cilip".
Seit der deutschen Wiedervereinigung sind nach "Cilip"-Angaben bis heute mindestens 382 Personen durch Kugeln der deutschen Polizei getötet worden. Im Jahr 2024 wurden mit 22 Personen demnach so viele Menschen erschossen wie nie zuvor seit Beginn von Aufzeichnungen im Jahr 1976.
Nach einem Schusswaffengebrauch der Polizei wird generell ermittelt, ob die Voraussetzungen für einen solchen Einsatz tatsächlich vorgelegen haben. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie überhaupt Anklage erhebt. Zu einer Verurteilung kommt es fast nie.