Panorama

Tochter hundertfach vergewaltigt Anklage fordert 14 Jahre Haft

Er soll seine Tochter über 34 Jahre hinweg immer wieder vergewaltigt haben – dafür soll ein 69 Jahre alter Rentner laut Staatsanwaltschaft nun 14 Jahre hinter Gitter. Sein Anwalt spricht dagegen nur von Inzest und hält maximal fünf Jahre Haft für angemessen.

Auf Adolf B. wartet eine hohe Haftstrafe.

Auf Adolf B. wartet eine hohe Haftstrafe.

(Foto: dpa)

Im Prozess gegen einen Rentner aus Mittelfranken wegen des jahrzehntelangen Missbrauchs seiner Tochter hat die Staatsanwaltschaft 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert. In ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth warf die Anklage dem 69-Jährigen hundertfache Vergewaltigung vor. Die Verteidigung forderte wegen Inzests fünf Jahre Haft.

Der Fall weckt Erinnerungen an den weltweit bekannt gewordenen Inzestfall aus dem österreichischen Amstetten, wo der später verurteilte Josef F. seine Tochter über 24 Jahre im Keller eingekerkert und sieben Kinder mit ihr gezeugt hatte. In dem fränkischen Fall soll der Vater seine Tochter 34 Jahre lang soweit unterdrückt haben, dass diese sich niemandem anvertraute. Er soll mit dieser außerdem drei Söhne gezeugt haben, von denen zwei starben.

Der Angeklagte will nach eigenen Angaben seine Tochter nie vergewaltigt haben.

Der Angeklagte will nach eigenen Angaben seine Tochter nie vergewaltigt haben.

(Foto: dapd)

Wie ein Gerichtssprecher sagte, hält die Staatsanwaltschaft den Rentner im Sinne der Anklage für schuldig. Demnach begann das Martyrium der heute 46 Jahre alten Frau, als diese zwölf Jahre alt war. Damals soll der Vater sie erstmals vergewaltigt haben. Später soll er sie regelmäßig im Schlafzimmer der Eltern, in ihrem eigenen Zimmer und später im Wald auf dem Rücksitz ihres Autos vergewaltigt haben. Dabei soll er sie auch mit einem Messer bedroht und zum Sex gezwungen haben. Zur Anklage kamen rund 500 Fälle der Vergewaltigung, allerdings sind die Taten vor dem Jahr 1991 verjährt.

Auch Verteidigung setzt auf Verurteilung

Die Frau hatte über die Vergewaltigungen geschwiegen. Erst als sie selbst straffällig wurde, vertraute sie sich in diesem Jahr ihrer Bewährungshelferin an. Dagegen sprach ihr Vater vom einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit seiner Tochter. Gewaltanwendungen bestritt er. Weil aber auch Geschlechtsverkehr innerhalb der Familie strafbar ist, plädierte auch die Verteidigung auf eine Verurteilung. Die von dem Verteidiger geforderten fünf Jahre Haft bewegen sich im höheren Strafrahmen solcher Fälle.

Der Fall trug sich in dem fränkischen Dorf Willmersbach zu. Wie die Zeugenvernehmung ergab, war der Inzest in dem Ort ein Gesprächsthema. Der Verdacht soll auch den Behörden gemeldet worden sein. Allerdings griff nie jemand ein. Das Urteil wird am Montag erwartet.

Quelle: ntv.de, dpa

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