Panorama

"Kein Zweifel" an Kachelmanns Schuld Anklage fordert gut vier Jahre Haft

Die Staatsanwälte Lars-Torben Oltrogge (l.) und Oskar Gatner (r.) wissen, dass das Opfer in einigen Punkten gelogen hat.

Die Staatsanwälte Lars-Torben Oltrogge (l.) und Oskar Gatner (r.) wissen, dass das Opfer in einigen Punkten gelogen hat.

(Foto: REUTERS)

Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn vor dem Gericht in Mannheim.

Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn vor dem Gericht in Mannheim.

(Foto: REUTERS)

Im Kachelmann-Prozess fordert die Staatsanwaltschaft vier Jahre und drei Monate Haft für den wegen Vergewaltigung angeklagten Wettermoderator. Staatsanwalt Oltrogge erklärt, das mutmaßliche Opfer sei glaubwürdig, auch wenn es in einigen Punkten gelogen habe. Die Gesamtschau aller Umstände zeige, dass sich die Tat so zugetragen haben müsse, wie von Kachelmanns Ex-Freundin behauptet.

Im Prozess gegen Jörg Kachelmann hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert. Der Wettermoderator habe sich einer besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht.

Kachelmanns Ex-Freundin fährt zum Auftakt der Plädoyers.

Kachelmanns Ex-Freundin fährt zum Auftakt der Plädoyers.

(Foto: REUTERS)

Aufgrund der "massiven Beeinträchtigungen" Kachelmanns wegen der Medienberichterstattung handele es sich aber um einen minderschweren Fall, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge zur Begründung. Andererseits sei für das Strafmaß zu berücksichtigen, dass die Nebenklägerin "massive Todesangst" erlitten habe.

Die Gesamtschau aller Umstände zeige, dass sich die Tat so zugetragen haben müsse, wie von Kachelmanns Ex-Freundin behauptet, so die Anklagevertreter. Es bestehe "kein vernünftiger Zweifel daran", dass sich die Tat so zugetragen habe wie in der Anklage geschildert. Kachelmann soll demnach in der Nacht zum 9. Februar 2010 seine ehemalige Geliebte mit einem Küchenmesser bedroht und vergewaltigt haben. Der Moderator bestreitet die Vorwürfe.

Beginn mit mehrstündiger Verspätung

Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft hatte mit mehrstündiger Verspätung begonnen. Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn hatte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge wenige Minuten nach Beginn des Plädoyers unterbrochen. Er warf ihm vor, seinen Mandaten mit intimen Details bloßstellen zu wollen.

Auch Kachelmann vermeidet den Gang durch die versammelten Journalisten.

Auch Kachelmann vermeidet den Gang durch die versammelten Journalisten.

(Foto: REUTERS)

Der Vorsitzende Richter Michael Seidling erinnerte daran, dass die Beteiligten sich darauf verständigt hätten, die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Zeuginnen zu wahren. Schwenn nahm seinen Antrag zurück, nachdem die Staatsanwaltschaft zusicherte, auf Passagen hinzuweisen, die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns berühren könnten.

"Gelogen, aber glaubwürdig"

Auch die Staatsanwaltschaft sei "nicht so blöd", nicht zu erkennen, dass die Nebenklägerin in vielen Punkten gelogen habe, sagte Oltrogge. Unter anderem hatte sie Angaben zur Vorgeschichte der möglichen Tat erst spät korrigiert. Dennoch gehe die Anklage davon aus, dass die Angaben zum eigentlichen Tatvorwurf zutreffen.

Die 38-Jährige habe zwar in einigen Punkten gelogen, das bedeute aber nicht, dass sie ansonsten die Unwahrheit gesagt habe, so Oltrogge. Überraschend erschien die Frau vor dem Landgericht. Sie verfolgte die Plädoyers der Staatsanwaltschaft aufmerksam und vermied jeden Blickkontakt mit Kachelmann.

"Hoher Erlebnisbezug"

Die Aussagen der Nebenklägerin wiesen in wesentlichen Teilen einen "hohen Erlebnisbezug" auf, sagte Staatsanwalt Werner Mägerle. Kachelmann habe seiner Geliebten gedroht, er würde sie töten, wenn sie nicht still sei. Wenn aus Sicht der Frau diese Drohung und nicht der Geschlechtsverkehr das eigentliche Kerngeschehen der Nacht gewesen sei, sei es einleuchtend, dass sie bestimmte Teilaspekte der angeblichen Vergewaltigung nicht wahrgenommen habe. Die 38-Jährige kann sich an bestimmte Details nicht erinnern, was Fragen nach ihrer Glaubhaftigkeit aufgeworfen hatte.

"Ich hab da nichts gehört, was mich in irgendeiner Weise zweifeln lassen würde an meiner Haltung und an der Prognose, die die Verteidigung inzwischen stellt", sagte Anwalt Schwenn in einer Sitzungspause über das Plädoyer, das am Nachmittag fortgesetzt wird. Er hatte sich zuletzt zuversichtlich gezeigt, dass der Prozess mit einem Freispruch für seinen Mandanten enden könnte. Am Nachmittag sollte auch der Vertreter des mutmaßlichen Opfers zu Wort kommen.

Die Verteidigung soll am Dienstag kommender Woche plädieren. Das Gericht soll am 31. Mai sein Urteil verkünden, mehr als 15 Monate nach der angeblichen Tat.

Quelle: ntv.de, AFP/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen