Panorama

Nach Schüssen auf Staatsanwalt Auch der Richter sollte sterben

Am Amtsgericht Dachau wird weiter ermittelt. Klar ist nun, dass der Täter nicht nur den Staatsanwalt im Visier hatte.

Am Amtsgericht Dachau wird weiter ermittelt. Klar ist nun, dass der Täter nicht nur den Staatsanwalt im Visier hatte.

Der Angeklagte, der in Dachau einen Staatsanwalt während einer Gerichtsverhandlung erschossen hat, wollte auch seinen Richter erschießen. Nun wird wegen Mordes und versuchten Mordes ermittelt. Die Diskussion um Sicherheit läuft währenddessen weiter.

Der Mann, der am Mittwoch vor Gericht erschossen hat, hat auch versucht, den Richter zu töten. Das habe die kriminaltechnische Untersuchung bestätigt, sagte Kriminaloberrat Manfred Frei der "Süddeutschen Zeitung". Der 54-jährige Ex-Transportunternehmer hatte am Mittwoch vor dem Dachauer Amtsgericht eine Pistole gezogen und auf Richter und Staatsanwalt geschossen. Nun werde wegen Mordes und versuchten Mordes ermittelt, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch der dpa. Der 54-Jährige habe gezielt mehrere Schüsse abgegeben.

Auf wen der Mann zuerst gezielt hat, sei weiter unklar. "Der genaue in dieser Gemengelage ist uns noch nicht bekannt", sagte Steinkraus-Koch. Der Staatsanwalt starb später an seinen schweren Verletzungen. Nach Angaben Freis ermitteln die Beamten jetzt auch, ob der Mann außerdem die beiden Zollbeamten töten wollte, die in dem Prozess gegen ihn aussagten und ihn nach den Schüssen überwältigten.

Der Präsident des Amtsgerichts Dachau, Klaus-Jürgen Sonnabend, sagte der Zeitung, er sehe keine Möglichkeit, wie Taten wie der Mord an dem Staatsanwalt verhindert werden könnten. , die eine solche Gewalttat komplett ausschlössen oder Waffen im Gerichtssaal verhinderten, seien an einem kleinen Amtsgericht wie Dachau nicht möglich. "Wir haben Detektoren-Kellen, mit denen Durchsuchungen gemacht werden können. Solche Durchsuchungen hat es sporadisch gegeben. Aber in der Regel kommt denen nur ein Abschreckungseffekt zu gegenüber Leuten, die häufiger präsent sind", sagte Sonnabend. "Der konkrete Fall war da völlig atypisch." Für strikte Kontrollen wie an Flughäfen gäbe es zudem viel zu wenig Personal. Eine derartige Sicherheit sei nur in drei von 100 Gerichtsgebäuden in Bayern gewährleistet.

Täter war auffällig aggressiv

Den Vorschlag des Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft in Bayern, Hermann Benker, eine Abgabepflicht für Mäntel, Jacken und Taschen einzuführen, bezeichnete Sonnabend als Augenwischerei, weil sie den Täter nicht abgehalten hätte. "Wer so extrem exzessiv vorgehen will, der hat die Waffe eh nicht in der Garderobe, sondern ganz woanders stecken."

Der 54-Jährige sei zwar vor der Tat laut und auffällig gewesen. Diese Aggressivität habe sich aber "im rein verbal-sachlichen Bereich" bewegt, sagte Sonnabend. Die Ermittler suchen weiterhin nach einem Zeugen, der kurz vor der Tat in einem Café neben dem 54-Jährigen und seiner Anwältin gesessen hat. Der bislang Unbekannte dürfte wesentliche Teile der Hasstiraden mitbekommen haben, die der spätere Schütze schon dort von sich gab. "Bei uns hat sich bislang niemand gemeldet", sagte ein Sprecher der Polizei in Ingolstadt.

Der 54-jährige Unternehmer sollte am Mittwoch unter anderem wegen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt werden. Als der Richter dieses Urteil gerade verkünden wollte, zog der Angeklagte seine Waffe. Seit Donnerstag sitzt er in Untersuchungshaft. Bislang schweigt er zu der Tat.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen