Panorama

BGH kassiert Urteil zu Helmpflicht Auch ohne Radhelm voller Schadenersatz

3j6c0507.jpg3047080570106763756.jpg

Radfahrern ohne Schutzhelm wird bei unverschuldeten Unfällen nicht weniger Schadenersatz zugesprochen.

(Foto: dpa)

Radfahrer haben bei unverschuldeten Unfällen auch dann einen vollen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie ohne Helm unterwegs waren. Das bestimmt der Bundesgerichtshof und kassiert ein Urteil des OLG Schleswig. Es muss nicht von Neuem verhandelt werden.

Radfahrer ohne Helm tragen bei einem Unfall keine Mitschuld an erlittenen Kopfverletzungen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Fahrradfahrern, die keinen Schutzhelm tragen, dürfe deshalb der Schadenersatz bei einem Unfall nicht gemindert werden.

Die Richter gaben einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein recht, die 2011 auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war. Eine Autofahrerin hatte am Straßenrand geparkt und vor der sich nähernden Radfahrerin die Tür geöffnet. Von der Autofahrerin und deren Versicherung verlangt die verunglückte Radfahrerin Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Schleswig hatte der Physiotherapeutin im Jahr 2013 eine 20-prozentige Mitschuld angelastet, weil sie keinen Schutzhelm getragen hatte. Dementsprechend weniger Schadenersatz sollte sie erhalten. Dieses Urteil hob der BGH nun auf. Es muss nicht von Neuem verhandelt werden.

Der Fahrradfahrer-Verband ADFC hatte noch kurz vor der BGH-Entscheidung eine Diskussion darüber gefordert, wie Radfahren in Deutschland allgemein sicherer gemacht werden könne. Eine Helmpflicht lehnt der Verband ab. "Dass man mit dem Kopf aufs Pflaster knallt, verhindert auch kein Helm", sagte ADFC-Geschäftsführer Burkhard Stork.

Verkehrsminister gegen Helmpflicht

Das Votum des VI. Zivilsenats war schon deshalb brisant, weil es keine gesetzliche Helmpflicht gibt - und diese nach dem Willen der Politik zunächst wohl auch nicht kommen wird: "Die Verkehrsminister sprechen sich mehrheitlich weiterhin für eine allgemeine Empfehlung zum Helmtragen aus", sagte Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD). "Vor diesem Hintergrund unterstützt die Verkehrsministerkonferenz auch die Aktivitäten des Bundes zur Steigerung der Quote an Helmträgern - insbesondere bei Kindern und Jugendlichen."

Auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hatte seine Ablehnung der Helmpflicht bereits bekräftigt. "Die Einführung einer Helmpflicht steht für mich derzeit nicht zur Debatte", sagte der CSU-Politiker dem "Focus".

Die ADAC-Pressesprecherin Stephanie Krone begrüßte die BGH-Entscheidung als einen guten Tag für die Radfahrer in Deutschland.  "Wir konnten uns bisher frei entscheiden, ob wir einen Helm tragen oder nicht und das können wir auch in Zukunft. Und das ist auch richtig so, weil Radfahren kein Risikosport ist, sondern gesunde Bewegung im Alltag", so Krone.

Der BGH war in seinem Urteil davon ausgegangen, dass der Fahrradhelm für Alltagsradler in Deutschland kein Standard ist. Womöglich wäre das Urteil anders ausgefallen, wenn die Klägerin mit hohem Tempo auf einem Rennrad unterwegs gewesen wäre. Ob Sportradler ohne Helm eine Mitschuld treffen könne, sei aber nicht zu entscheiden gewesen, betonte der BGH. 

Quelle: ntv.de, ppo/dpa

ntv.de Dienste
Software
Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen