Streit und Entsetzen in Belgien Dutroux-Komplizin vor Freilassung
24.08.2012, 01:32 Uhr
Demonstrationen gegen die Freilassung der Komplizin und Ex-Frau des belgischen Kindermörders Marc Dutroux, Michelle Martin, in Brüssel.
(Foto: AP)
Die mögliche vorzeitige Freilassung der Ex-Frau von Kindermörder Dutroux schlägt hohe Wellen in Belgien. Aus den Opferfamilien kommt Protest - und auch in der Polizei gärt es.
Die mögliche Freilassung der Komplizin des belgischen Kindermörders Marc Dutroux schlägt in Belgien hohe Wellen. Sollte ein Einspruch gegen die Freilassung von Dutroux' Ex-Frau vor dem Brüsseler Berufungsgericht scheitern, werde er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen, sagte der Anwalt zweier Opferfamilien der belgischen Nachrichtenagentur Belga an.

Michelle Martin, Ex-Frau von Marc Dutroux. (Archivfoto vom 29.03.2004).
(Foto: picture alliance / dpa)
Am kommenden Dienstag kommt das Berufungsgericht zusammen, um über den Widerspruch gegen die Freilassung der Frau zu befinden, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Die Entscheidung der Richter werde für Dienstag oder Mittwoch erwartet.
Die Polizeigewerkschaft SLFP erwartet, dass eine Bewachung des Klosters Malonne in der Region Namur, in dem Dutroux' Ex-Frau unterkommen will, dauerhaft 30 Polizisten erfordert. Diese Lösung sei angesichts des Personalmangels bei der Polizei unvernünftig, kritisierte die Arbeitnehmervertretung. Innenministerin Joëlle Milquet, Namurs Bürgermeister Maxime Prévot und die Sicherheitsbehörden hatten zuvor über den Schutz der Frau im Fall der Freilassung beraten.
Opferfamilien erwägen Klage vor Menschenrechtsgerichtshof
Auf juristischer Ebene entzündet sich Streit nun unter anderem über die Rolle der zivilen Nebenkläger, die die Opfer vertreten. Die Onlineausgabe der Zeitung "Le Soir" zitierte Generalstaatsanwalt Raymond Loop mit der Auffassung, der Einspruch der Zivilkläger gegen die Freilassung der Dutroux-Komplizin sei aus rechtlichen Gründen unzulässig. Für diesen Fall kündigte Anwalt Georges-Henri Bauthier der Nachrichtenagentur Belga zufolge eine Klage vor dem Straßburger Menschenrechtsgerichtshof an.
Ein Gericht hatte Ende Juli entschieden, dass die Ex-Frau von Marc Dutroux unter Auflagen in die Freiheit entlassen werden darf. Das Nonnenkloster in Malonne hatte sich bereiterklärt, sie aufzunehmen. Dagegen legten Opferfamilien und Staatsanwaltschaft Widerspruch ein. Dutroux hatte in den 1990er Jahren mehrere Mädchen entführt, missbraucht und eingekerkert. Vier von ihnen starben.
Quelle: ntv.de, dpa