Facebook-Kontakt der Tochter getötet Eltern müssen lebenslang in Haft
17.05.2016, 18:50 Uhr
Für den Mord an einem Facebook-Kontakt ihrer Tochter muss eine Mutter lebenslang in Haft.
(Foto: dpa)
Als ihre zwölfjährige Tochter auf Facebook von einem 29-Jährigen kontaktiert wird, fassen die Eltern einen Entschluss: Der Mann ist offenbar pädophil und muss getötet werden. Sie locken ihn in einen Hinterhalt und bringen ihn um. Dafür müssen sie nun lebenslang hinter Gitter.
Für die Ermordung eines unschuldigen Mannes, der im Internet Kontakt zu einer Zwölfjährigen aufgenommen hatte, sind deren Eltern und ein Helfer zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Sie hätten einen völlig falschen Verdacht gehabt, stellten die Richter bei der Urteilsverkündung fest. Die Eltern hätten dem ihnen unbekannten 29-Jährigen unterstellt, dass er ein Pädophiler sei und bei einem früheren Kontakt über Facebook Nacktfotos ihrer Tochter erschlichen habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess dargelegt, dass der Mann zwar eine Nachricht an das Mädchen geschickt hatte, diese aber unverfänglich gewesen sei. Dass das Mädchen erst zwölf Jahre alt war, sei auf ihrem Profil zudem gar nicht zu erkennen gewesen - dort habe sie sich als zehn Jahre älter ausgegeben. Die Eltern hätten das gewusst. Ein bis heute Unbekannter soll das Mädchen tatsächlich aufgefordert haben, ihm Bilder zu schicken - in einem entsprechenden Ermittlungsverfahren wurde dieser Mann aber nie gefunden.
Mit Bajonettmesser erstochen
Weil sie davon ausgingen, dass der Mann ihre Tochter missbrauchen wollte, hätten die Eltern den Mann mit Hilfe einer Bekannten im August letzten Jahres in Eschweiler bei Aachen in einen Hinterhalt gelockt, um ihn zu töten. Vorher hätten sie reichlich Alkohol und Drogen konsumiert. Der Vater habe den jungen Mann mit einem Bajonettmesser erstochen.
Für ihn stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann er nicht schon nach 15 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen. Eine Bekannte, die sich als Lockvogel mit dem Opfer an der entlegenen Stelle verabredet hatte, wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt. Freigesprochen wurde ein Mitangeklagter, der während der Tat auf die Kinder des Elternpaares aufgepasst hat.
Quelle: ntv.de, kpi/dpa