Richter außer sichEmpörung um Verlegung eines Sexualstraftäters in Frauengefängnis

Ein Mann missbraucht zwei Kinder schwer. In der Haft wechselt er seine Geschlechtsidentität und will in eine Frauen-JVA verlegt werden. Ein Richter stimmt dem Antrag zwar zu, doch er schüttelt kräftig mit dem Kopf.
Ein in Thüringen als Mann verurteilter Sexualstraftäter ist in ein Frauengefängnis nach Sachsen verlegt worden und hat damit Empörung ausgelöst. Während seiner mehr als vier Jahre andauernden Haft änderte die Person ihren Vornamen in Nina Yasmin und ihren Geschlechtseintrag in weiblich. Anschließend klagte sie gegen die Inhaftierung in einem Männergefängnis. Ein Richter sprach der Klägerin zwar Recht zu, verurteilte jedoch auch die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG).
Als Mann wurde die heute 44 Jahre alte Person damals nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Jungen und eines Mädchens zu sieben Jahren Haft verurteilt. Seither saß sie in verschiedenen Männergefängnissen in Thüringen ein, zuletzt in Gräfentonna, bis sie schließlich am 14. Juli nach Chemnitz verlegt wurde. Thüringen betreibt kein Frauengefängnis und vereinbarte deshalb mit Sachsen, dass Thüringer Frauen dort untergebracht werden. Den Weg ebnete ein Richter der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt am Vortag im Eilverfahren.
In seiner Urteilsbegründung beruft sich der Richter auf das SBGG, das von der damaligen Ampel-Regierung beschlossen wurde und am 1. November 2024 in Kraft trat. Ihm bleibe keine andere Möglichkeit, als dem Antrag mit sofortiger Wirkung stattzugeben, schreibt er in seiner acht Seiten umfassenden Erklärung, aus der die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" zitiert. Gleichzeitig nennt der Jurist den Vorgang "völlig lebensfremd" und "absurd".
Der Richter spricht von "ideologischer Verblendung", in der die Bundesregierung gehandelt habe. Sie würde ignorieren, dass es eine biologische Realität gebe, die aus Mann und Frau bestehe. Es stimme nicht mit der Realität der meisten Menschen in Deutschland und weltweit überein, dass man seinen Geschlechtseintrag allein mit der Behauptung, er entspreche nicht der Geschlechtsidentität, ändern könne. Die Frage nach dem Geschlecht verkomme zu einem "rein soziologischen Vorgang". Der Wechsel des Geschlechts funktioniere "wie die Zulassung eines Pkw zum Straßenverkehr".
Richter plädiert für Hürden
"Ein vernünftiger Gesetzgeber" hätte hohe Hürden aufgebaut, um einen Missbrauch der Geschlechtsangaben zu verhindern, kritisiert der Vorsitzende weiter. Er schlägt etwa die Vorlage eines Sachverständigengutachtens, einer eidesstattlichen Erklärung oder die Benennung von Zeugen vor. Dass Betroffene ihr Geschlecht jährlich ändern können, würde der Idee der Geschlechtsidentität, auf der das Selbstbestimmungsgesetz beruht, widersprechen.
Trotz aller Kritik an der Gesetzgebung habe der Richter keine andere Wahl, als dem Antrag stattzugeben. Das liege auch daran, dass Thüringen "keine Sonderregelungen für weibliche Gefangene mit Penis erlassen" habe, schreibt er in seiner Begründung.
Auch Thüringens Justizministerin Beate Meißner von der CDU erkannte Probleme mit dem SBGG. "Es ist ganz wichtig, dass wir bei diesen Entscheidungen den Einzelfall abwägen", sagt Meißner im MDR. "Dazu gehören bei der Unterbringung im Justizvollzug eben auch neben dem Geschlecht die Interessen der Mitgefangenen." Man müsse zudem hinterfragen, "welche Straftaten bringt derjenige mit? Gerade in diesem Fall ist es offensichtlich", führt Meißner aus. "Es geht um einen Sexualstraftäter. Den in einem Frauengefängnis unterzubringen, birgt zusätzliche Gefährdungen für Frauen, die oftmals selbst das Schicksal von Vergewaltigung oder ähnlichem" erfahren mussten.
Justizminister wollen Reform
Gemeinsam mit ihren Kollegen in den Justizministerien in Sachsen und Sachsen-Anhalt setzt sich Meißner für eine Reform des Selbstbestimmungsgesetzes auf Bundesebene ein. Die drei Länder hatten auf der vergangenen Justizministerkonferenz im Juni eine Neuregelung des SBGG angeregt, "der sich alle Bundesländer angeschlossen haben", so die Thüringer Justizministerin. Die Landesminister regen an, dass sich Einwohnermeldeämter bei offensichtlichen Missbrauchsfällen querstellen können. Formal heißt es, die Änderung des Geschlechtseintrags solle geprüft und der Antrag gegebenenfalls abgelehnt werden. Es gehe weniger um das Geschlecht an sich, sondern um "objektive Umstände", wie in diesem Fall.
Dass es auch anders geht, zeigt der Freistaat Sachsen: Dort kam am 15. Juli mit Marla Svenja Liebich ein als Mann verurteilter Rechtsextremist, der seinen Geschlechtseintrag in der Zwischenzeit angepasst hat, in das Frauengefängnis Chemnitz. Die JVA prüfte den Sachverhalt unter anderem mit einem Gespräch mit Liebich sowie einer Untersuchung. Anschließend wurde Liebich noch am selben Tag in das Männergefängnis Zeithain bei Meißen verlegt. Möglich macht dies das sächsische Strafvollzugsgesetz. Es gestattet Ausnahmen aus Gründen der Sicherheit und der Bedürfnisse der Insassen sowie zum Erhalt der Ordnung der Anstalt. Das Thüringer Strafvollzugsgesetz regelt etwas Derartiges bisher nicht.