Panorama

Bewährung für Selbstjustiz Milde Strafe für Kalinkas Vater

André Bamberski bekam auch Anerkennung vom Anklagevertreter.

André Bamberski bekam auch Anerkennung vom Anklagevertreter.

(Foto: dpa)

Das jahrzehntelange Justizdrama um den Tod der 14-jährigen Kalinka ist beendet. Ein elsässisches Gericht verurteilte den leiblichen Vater Kalinkas wegen Entführung ihres Peinigers zu einer Bewährungsstrafe - mit einer Anerkennung am Rande.

In dem seit mehr als drei Jahrzehnten andauernden Kriminalfall Kalinka hat ein Gericht den leiblichen Vater der Jugendlichen wegen seiner Selbstjustiz-Aktion zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Richter im elsässischen Mulhouse sahen es als erwiesen an, dass André Bamberski 2009 die Entführung von Kalinkas deutschem Stiefvater nach Frankreich organisierte, um dort ein neues Verfahren gegen diesen zu ermöglichen.

Der heute 79 Jahre alte Mediziner Dieter K. ist nach Ansicht der französischen Justiz für den Tod der Jugendlichen im Jahr 1982 verantwortlich. Er wurde Ende 2011 zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die genauen Umstände der Tat konnten jedoch nicht mehr geklärt werden. Der in Paris inhaftierte K. war zu dem Prozess nicht erschienen.

Behörden in der Bundesrepublik hatten die Auslieferung des früheren Arztes stets abgelehnt, weil ein Ermittlungsverfahren in Deutschland aus Mangel an Beweisen eingestellt worden war. Nur die Entführung des Mannes aus Bayern ermöglichte deswegen eine Festnahme und die spätere Verurteilung in Frankreich.

Bei der mündlichen Gerichtsverhandlung im Mai hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten Haft gefordert. Anklagevertreter Hervé Robin sprach den 76-jährigen Bamberski damals sogar Anerkennung aus. "Menschlich gesehen, bin ich beeindruckt von Ihrem Mut und Ihrer Beharrlichkeit", sagte er. Die französische Justiz sei bis zu der von Bamberski organisierten Entführung machtlos gewesen. Bamberski selbst hatte stets von einer "illegalen Handlung im Interesse der Justiz" gesprochen.

Quelle: ntv.de, ppo/dpa/AFP

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