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Kunden bekommen ihr Geld zurück Reisegutscheine werden kein Muss

"Wer sich für einen Gutschein entscheidet, leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten", sagt Christine Lambrecht von der SPD.

"Wer sich für einen Gutschein entscheidet, leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten", sagt Christine Lambrecht von der SPD.

(Foto: picture alliance/dpa)

Der ursprüngliche Plan, verpflichtende Reisegutscheine für einen wegen Corona ausgefallenen Urlaub einzuführen, stößt in der EU-Kommission auf Widerstand. Wer seine Reise nicht antreten kann, bekommt nun sein Geld zurück. Politiker appellieren aber trotzdem an Kunden, sich für einen Gutschein zu entscheiden.

Wer wegen der Corona-Krise eine Pauschalreise nicht antreten kann, kann sein Geld zurückverlangen. Eine zuerst von der Bundesregierung geplante Gutschein-Lösung soll es nur noch als freiwillige Möglichkeit für Verbraucher geben. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht von der SPD appellierte gleichwohl an Betroffene, einen Gutschein zu akzeptieren: "Wer sich für einen Gutschein entscheidet, leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten."

Die ursprünglichen Berliner Pläne waren am Widerstand der Brüsseler EU-Kommission gescheitert, weil europäisches Reiserecht für derartige Fälle einen Anspruch auf Erstattung vorsieht. Mit einer verpflichtenden Gutschein-Lösung wollte die Regierung Reiseveranstalter und Reisebüros vor Insolvenzen schützen.

  • Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfanden, können Reiseveranstalter Kunden statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten.
  • Die Gutscheine sind laut Bundesregierung über die bisherige Versicherung abgesichert
  • Falls nötig, sind sie durch eine staatliche Garantie komplett abgesichert.
  • Die Staatsgarantie greift auch dann, wenn ein Anbieter pleite geht.
  • Wird ein Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst, werde das Geld ausgezahlt.
  • Reisende können das Angebot aber auch ablehnen und auf der sofortigen Auszahlung des Geldes bestehen.

Das Bundesjustizministerium will die Details nun in einem Gesetzentwurf formulieren. Darüber hinaus wolle die Regierung der Reisebranche ermöglichen, bestehende Hilfsprogramme zu nutzen, kündigte Lambrecht an. Deren Lobbyverband DRV kritisierte, der Kabinettsbeschluss täusche eine Tatkraft der Regierung vor. "Das ist eine Scheinlösung, die die Probleme der Reisewirtschaft nicht löst", sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig. Die Gutscheine kämen nicht besonders gut an. "Reiseveranstalter müssen daher weiterhin an den Großteil ihrer Kunden Geld rückerstatten", sagte er. Es gehe um sechs Milliarden Euro. Der Bund solle hierfür nun einen Kredittopf auflegen, den die Branche später wieder auffüllen könne. "Nur die Kombination aus freiwilligen Gutscheinen und Kreditfonds kann jetzt die Liquidität der Unternehmen sichern."

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüßte, dass "Zwangsgutscheine für Reisende endgültig vom Tisch" seien. Nun müsse man aber helfen, die finanziellen Einbußen der Tourismusindustrie abzufedern. "Daher sollte jetzt sehr schnell ein Reisesicherungsfonds errichtet werden", sagte VZBV-Chef Klaus Müller.

Quelle: ntv.de, can/dpa/rts

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