Urteil im Streit um Schadenersatz Tüv haftet für Billig-Brustimplantate
14.11.2013, 14:55 Uhr
Hunderttausende Frauen weltweit sind von dem Skandal um minderwertige Brustimplantate der Firma PIP betroffen. Mehr als 1600 verklagen den Tüv auf Schadenersatz - der soll die Firma nicht richtig geprüft haben. Ein Gericht gibt den Opfern nun recht.
Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein Gericht erstmals eine Verantwortung des Tüv Rheinland festgestellt. Rund 1600 betroffene Frauen und sechs Händler hatten gegen den deutschen Prüfdienstleister geklagt. Aus Sicht des Gerichts im französischen Toulon hat der Tüv seine "Pflicht zur Kontrolle und Wachsamkeit" bei den Implantaten aus Frankreich verletzt. Das Unternehmen müsse nun "den Schaden der Importeure und der Opfer" ausgleichen, entschied die Kammer.
Der Tüv Rheinland will das Urteil nicht hinnehmen. "Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen", sagte ein Sprecher des Unternehmens. Anwältin Cécile Derycke zeigte sich in Toulon "schockiert" von dem Urteil. "Der Tüv hat sich strikt an die geltenden Regelungen gehalten", hob sie hervor. Die Klägerseite sprach hingegen von einem "mutigen Urteil", das "ein Fortschritt für alle Opfer weltweit" sei.
Mehr als 5000 Frauen in Deutschland betroffen
Den Prüfern war wegen Zertifizierung der Implantate Schlamperei vorgeworfen worden. Die Kläger wollen mehr als 50 Millionen Euro Schadenersatz. Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen minderwertige Silikonkissen implantiert, in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen.
Der Tüv hat eine Verantwortung stets zurückgewiesen. Das Unternehmen sieht sich selbst als Opfer. Entsprechende Entscheidungen gab es bereits von deutschen Gerichten.
Der Prozess war Teil einer Reihe von Verfahren um den Betrug des insolventen Unternehmens Poly Implant Prothèse, kurz PIP. Dessen Gründer Jean-Claude Mas sowie frühere Mitarbeiter sind vor einem Strafgericht in Marseille angeklagt. Dort wird ein Urteil für Dezember erwartet.
Quelle: ntv.de, dpa