Verhungerte Sarah Vater wegen Mordes verurteilt
18.11.2010, 10:21 UhrFür das Gericht war es Mord: Den Hungertod der kleinen Sarah muss ihr Vater mit 13 Jahren Gefängnis büßen. Im Alter von drei Jahren war das Mädchen aus dem fränkischen Thalmässing im August 2009 an starker Unterernährung gestorben. Die schwer kranke Mutter ist derzeit nicht verhandlungsfähig.

Ein verdunkeltes Fenster der Wohnung, in der Sarah mit ihren Eltern gewohnt hat.
(Foto: dpa)
Der Vater der verhungerten kleinen Sarah aus Franken ist wegen Mordes zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah es als erwiesen an, dass der 30-Jährige teilweise die Verantwortung für den Hungertod der Dreijährigen vor 15 Monaten trägt.
"Der Angeklagte unternahm nichts, um Sarah vor dem Hungertod zu retten", sagte der Vorsitzende Richter Richard Caspar. Im August 2009 war das Kind in einer Klinik gestorben. Sarah war stark unterernährt. Wie Caspar erläuterte, hatte das Mädchen aus dem fränkischen Thalmässing über Monate hinweg keine ausreichende Nahrung mehr bekommen. Als sie kurz vor ihrem Tod in ein Krankenhaus kam, "war sie zu einem Skelett abgemagert".
Vor Gericht stand zunächst nur der Vater, die schwer kranke Mutter ist derzeit nicht verhandlungsfähig. "Bei ihr liegt die größere Schuld", erläuterte Caspar. Ihr Mann sei wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt worden. Die normalerweise auf Mord stehende lebenslange Freiheitsstrafe sei deshalb abgemildert worden.
Psychiatrischen Gutachten zufolge ist der Vater voll, die Mutter vermindert schuldfähig. Die 26-Jährige hatte vor Sarahs Hungertod extrem an Gewicht verloren und lag danach mehrere Wochen - zeitweise ohne Bewusstsein - im Krankenhaus.
Sarahs Hungertod hatte großes Entsetzen ausgelöst. In der Kritik stand auch das Jugendamt Roth. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen Mitarbeiter der Behörde jedoch ein. Es sei nicht nachweisbar gewesen, dass dem Amt ausreichende Anhaltspunkte für eine Unterernährung Sarahs vorgelegen hätten.
Quelle: ntv.de, dpa