Panorama

Urteil gegen U-Bahn-Schläger Vier Jahre Haft

Ein Münchner U-Bahn-Schläger ist vom Landgericht München I wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der 23 Jahre alte angehende Immobilienkaufmann hatte nach einem Oktoberfestbesuch im vergangenen Jahr in einem U-Bahnhof in Schwabing einem Fahrgast ins Gesicht gespuckt, ihn niedergeschlagen und gegen Kopf und Oberkörper getreten. Das Opfer erlitt bleibende Schäden. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf Bewährung.

Wie in dem Fall der beiden Münchner U-Bahn-Schläger, die im vergangenen Sommer zu Haftstrafen verurteilt worden waren, hatte die Aufzeichnung einer Überwachungskamera zur Aufklärung beigetragen. Auch bei der Vorgeschichte der Tat gab es Parallelen. In beiden Fällen hatte das Opfer den oder die Schläger zuvor ermahnt, in der U- Bahn nicht zu rauchen, und in beiden Fällen war Alkohol im Spiel.

Der Täter hatte am 5. Oktober 2008 bei einem Wiesn-Besuch im Kollegenkreis nach eigenen Angaben etwa fünf Maß Bier getrunken. Auf der nächtlichen Rückfahrt in der U-Bahn zündete er sich eine Zigarette an. Er wurde deswegen von Fahrgästen, darunter das spätere Opfer, scharf ermahnt und an der nächsten Station aus dem Zug geschoben. Daraufhin spuckte er dem 43-Jährigen ins Gesicht, der Fernmeldemonteur folgte ihm und wollte ihn zur Rede stellen. Der Angeklagte schlug auf ihn ein und trat den Mann, als dieser mit einer Hüftverletzung hilflos am Boden lag. Ein beherzter Fahrgast konnte den Schläger schließlich in die Flucht schlagen. Der 23-Jährige kehrte nach Frankfurt zurück und stellte sich vier Tage später nach Veröffentlichung seines Bildes aus der Videoüberwachung.

Der Monteur ist in seiner Berufsausübung beeinträchtigt, der Judoka wird seinen Sport nie mehr ausüben können. Auf ihn wartet noch eine Operation, bei der ihm eine künstliche Hüfte eingesetzt wird. Er ist zudem in psychologischer Behandlung.

Quelle: ntv.de

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