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Anwältin bestätigt Urteil Steakhaus-Erbin Christina Block verliert Sorgerecht

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Sie kämpft um ihre Kinder: Christina Block.

Sie kämpft um ihre Kinder: Christina Block.

(Foto: picture alliance / ABBfoto)

Seit Jahren kämpft die Hamburger Unternehmerin um zwei ihrer Kinder, die bei ihrem Ex-Mann in Dänemark leben. In Deutschland steht ein Strafverfahren gegen sie im Raum - und auch im Nachbarland sieht es rechtlich nicht gut aus.

Im Sorgerechtsstreit um zwei ihrer Kinder hat die Hamburger Unternehmerin Christina Block eine Niederlage vor einem dänischen Familiengericht erlitten. Die familienrechtliche Anwältin von Christina Block, Elisabeth Unger, bestätigte einen Bericht des "Hamburger Abendblatts", wonach das Gericht in Sonderburg dem in Dänemark lebenden Ex-Mann der Unternehmerin das alleinige Sorgerecht für den elfjährigen Sohn und die 14 Jahre alte Tochter zusprach.

Bislang habe der Vater lediglich das vorläufige alleinige Sorgerecht gehabt, hieß es in dem Zeitungsbericht weiter. Das Gericht habe der Mutter auch das Umgangsrecht entzogen. Wie Unger mitteilte, erging die Entscheidung am 1. Mai. Ob und wie ihre Mandantin juristisch gegen das Urteil in Dänemark vorgehen werde, sagte sie nicht. Dänische Gerichte äußern sich in der Regel nicht öffentlich zu Sorgerechtsfällen wie diesem. Das Gericht in Sonderburg (Sønderborg) wollte das entsprechend weder bestätigen noch dementieren.

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Neben dem Sorgerechtsstreit steht noch ein Strafverfahren in Deutschland im Raum: Erst am 25. April hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sie gegen Christina Block und sechs weitere Beschuldigte Anklage wegen der mutmaßlichen Entführung der beiden Kinder aus Dänemark in der Nacht zum 1. Januar 2024 erhoben habe. Die Mutter soll im Zusammenwirken mit einem 62-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, ihre Tochter und ihren Sohn gewaltsam der Obhut des Vaters zu entziehen.

Die nächtliche Aktion hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Nach einem Gerichtsbeschluss musste die Mutter ihre Kinder wieder nach Dänemark gehen lassen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Die 52-Jährige ist Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette "Block House", Eugen Block.

Quelle: ntv.de, ses/dpa

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