Politik

Liechtensteiner folgen dem Erbprinzen Abtreibung bleibt illegal

Die Liechtensteiner sprechen sich bei einer Volksabstimmung gegen die Legalisierung der Abtreibung aus. Sie folgen damit dem regierenden Erbprinzen Alois, der mit einem Veto gegen den entsprechenden Gesetzentwurf gedroht hatte. Die Abreibung ist auch im Ausland strafbar.

Die Liechtensteiner haben in einer Volksabstimmung die Legalisierung der Abtreibung abgelehnt. Bei einer Beteiligung von rund 60 Prozent wurde die Volksinitiative "Helfen statt strafen" mit 52,3 Prozent der Stimmen verworfen. Eine Mehrheit der 18.800 Wähler des kleinen katholischen Fürstentums stellte sich damit hinter Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, der sich gegen die vorgeschlagene Zulassung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten zwölf Wochen ausgesprochen hatte.

Erbprinz Alois hatte mit einem Veto gedroht.

Erbprinz Alois hatte mit einem Veto gedroht.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Damit bleibt Abtreibung strafbar in Liechtenstein, selbst wenn sie im Ausland vorgenommen wird. Erbprinz Alois, der seit 2004 für seinen Vater Fürst Hans-Adam II. die Staatsgeschäfte führt, hatte gedroht, sein Veto gegen den Gesetzesentwurf einzulegen, sollte er vom Volk angenommen werden. Er begründete seine Ablehnung damit, dass der Gesetzesentwurf im Fall der Gefahr einer Behinderung des Kindes Abtreibung auch nach der zwölften Schwangerschaftswoche erlauben wollte.

Auch die Regierung und das Parlament sprachen sich gegen die Initiative aus. Allerdings kündigten die politischen Parteien an, im Fall einer Ablehnung einen eigenen Gesetzesentwurf einbringen zu wollen, der Abtreibung straffrei machen soll, wenn sie im Ausland vorgenommen wird. In der Schweiz und Österreich ist der Abbruch der Schwangerschaft legal. Dutzende Liechtensteinerinnen reisen jedes Jahr zur Abtreibung in die Nachbarländer.

Quelle: ntv.de, dpa

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