Verdacht des Meineids AfD-Chefin Petry verliert wohl Immunität
17.08.2017, 09:39 Uhr
Sieht einem möglichen Verfahren gelassen entgegen: Frauke Petry.
(Foto: imago/Jürgen Heinrich)
Ein Ausschuss des sächsischen Landtags spricht sich für die Aufhebung der Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry aus. Das Gremium folgt damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden. Petry selbst begrüßt die Entscheidung.
Der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags empfiehlt dem Parlament die Aufhebung der Immunität von AfD-Fraktionschefin Frauke Petry. Ein entsprechender Beschluss wurde einstimmig getroffen. Die Parteichefin hatte sich selbst für diesen Schritt ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als einem Jahr gegen sie wegen Meineides oder fahrlässigen Falscheides.
Petry sieht einem möglichen Verfahren wegen des Verdachts des Meineids allerdings gelassen entgegen. Sollte es tatsächlich ein Gerichtsverfahren geben, "kann ich in diesem zu den im Raum stehenden Vorwürfen öffentlich Stellung nehmen - das war bisher nicht möglich", erklärte Petry nach der Empfehlung des Immunitätsausschusses. Sie begrüße die Ausschussentscheidung daher "ausdrücklich".
Auch AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer äußerte sich ähnlich. Am Ende der Untersuchung könne nichts anderes stehen als die Unschuld von Petry, sagte er nach der Sitzung. Die Aufhebung der Immunität zu diesem Zeitpunkt sei dem Wahlkampf geschuldet.
Eine Aufhebung der Abgeordnetenimmunität würde den Weg freimachen für eine Anklage oder einen Strafbefehl. Hintergrund sind Vorwürfe, Petry habe in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags im November 2015 in einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt.
Nach einer Woche wirksam
Der Ausschuss befasste sich mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei. Damit sollte der Landtagswahlkampf 2014 unterstützt werden. Petry ist AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag und auch sächsischen Landesvorsitzende.
Ausschussvorsitzende Christine Clauß von der CDU betonte, der Ausschuss habe keine Entscheidung über Schuld oder Unschuld zu treffen. Es gehe darum abzuwägen, "ob das Interesse des Landtags an der ungestörten Mitarbeit des betroffenen Landtagsmitglieds gegenüber den öffentlichen Belangen einer gleichmäßigen und gerechten Strafrechtspflege überwiegt".
Sollte innerhalb von sieben Tagen kein Abgeordneter der Beschlussempfehlung schriftlich widersprechen, gilt die Aufhebung der Immunität als beschlossen. Bei einem Widerspruch wird der Landtag auf seiner nächsten Sitzung am 30. August darüber abstimmen. Petry selbst hatte sich persönlich nicht vor dem Ausschuss zu dem Antrag auf Immunitätsaufhebung geäußert.
Quelle: ntv.de, kst/juw/AFP/dpa