Politik

EU-Agrarsubventionen Aigner sperrt Veröffentlichung

Ministerin Aigner setzt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes um - und das gerne.

Ministerin Aigner setzt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes um - und das gerne.

(Foto: dapd)

Die EU-Agrarbeihilfen an deutsche Bauern werden vorerst nicht mehr im Internet veröffentlicht. Bis zu einer EU-weiten Neuregelung werde die Veröffentlichung von Bund und Ländern mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, teilte Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) mit. Grund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).

Der Gerichtshof hatte die Veröffentlichung der Zahlungen von EU-Beihilfen an Bauern gestoppt, weil aus seiner Sicht mehr Informationen als nötig aufgelistet wurden. Die Veröffentlichung in der bisherigen Form sei mit Blick auf das Ziel der Transparenz unverhältnismäßig, entschied der EuGH in Luxemburg.

Aigner sieht sich in ihren Bedenken bestätigt. Auch der Deutsche Bauernverband wertete das Urteil positiv. "Eine erforderliche Gewichtung der personengenauen Veröffentlichung zum Beispiel nach Art und Umfang der Beihilfen hat nicht stattgefunden."

Der EU-Gerichtshof entschied (Rechtssachen C-92/09 und C-93/09), die Veröffentlichung der Daten sei ein Eingriff in die Rechte der Betroffenen. Dies könne nur dann gerechtfertigt sein, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werde und die Veröffentlichung nicht über "das absolut Notwendige" hinausgehe.

Die Veröffentlichung der Daten hatte in Deutschland zu Diskussionen über den Datenschutz sowie über den Sinn der Agrarsubventionen geführt. Zwei Bauern aus Hessen hatten dagegen geklagt, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf ihrer Internetseite gemäß einer EU-Verordnung die Namen der Empfänger von Agrarbeihilfen, deren Wohnort und die Höhe des Betrages angibt.

Quelle: ntv.de, dpa

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