Bundestag bringt Gesetz auf den Weg Anbieter von freiem WLAN gestärkt
02.06.2016, 16:17 Uhr
Dieser Hotspot befindet sich in Hildesheim.
(Foto: dpa)
Ein neues Gesetz soll helfen, dass mehr Menschen anderen ein offenes WLAN-Netz zur Verfügung stellen. Denn bisher können private Betreiber verklagt werden, wenn Nutzer etwa illegal Musik herunterladen. Dieses Risiko bleibe trotzdem, sagen Kritiker.
Die Regierungskoalition hat den Weg für freie WLAN-Hotspots in Deutschland freigemacht. Der Bundestag verabschiedete mit den Stimmen der Koalitionsparteien die Änderung des Telemediengesetzes. Die Grünen und die Linke stimmten gegen die Gesetzesänderung, weil sie weiterhin Abmahnrisiken für die Betreiber von WLAN-Hotspots befürchten.
Künftig könnten auch private Betreiber ihr WLAN für andere öffnen, ohne wegen Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden zu können, sagte dagegen der SPD-Abgeordnete Markus Held. Bereits im September könne das Gesetz in Kraft treten. Die Opposition kritisierte den Entwurf als unzureichend. Die Störerhaftung sei mit der Novelle nicht beseitigt worden, kritisierte Konstantin von Notz, der netzpolitische Sprecher der Grünen. Sprecher von Union und SPD wiesen diesen Vorwurf jedoch zurück.
Im Kern geht der Streit darum, dass im konkreten Gesetzestext eine mögliche Unterlassungserklärung nicht explizit ausgeschlossen ist. Das sei aber gar nicht möglich gewesen, erklärte Thomas Jarzombek, Netzpolitiker der CDU/CSU-Fraktion. Andernfalls wäre das Gesetz nicht "europakonform". Die Anbieter seien jedoch vor unberechtigten Abmahnungen geschützt. Zugleich hätten Rechteinhaber weiter die Möglichkeit, vor Gericht gegen mögliche Verletzungen vorzugehen.
Quelle: ntv.de, hul/dpa