Politik

Steuerrecht soll vereinfacht werden Änderungen für den Bürger

Die Koalition will Bürger und Unternehmen durch Vereinfachungen im Steuerrecht entlasten. Die Entlastungen für Arbeitnehmer belaufen sich einer Beschlussvorlage zufolge auf 590 Millionen Euro im Jahr. Der Wirtschaft sollen durch Bürokratieabbau Kosten von rund vier Milliarden Euro im Jahr erspart werden. Hier die wichtigsten Vereinfachungen:

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von derzeit 920 auf 1000 Euro angehoben. Beim Finanzamt müssen also nicht mehr so viele Einzelnachweise über Werbungskosten eingereicht werden.

Arbeitnehmer können ihre Steuererklärungen wahlweise nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abgeben. Einen Nachteil erleiden sie dadurch nicht. Es soll keine engen Fristen oder Formalien zur Ausübung des Wahlrechts geben. Ebenso wenig ist der Bürger an das einmal ausgeübte Wahlrecht gebunden.

Stift und Papier sollen bald der Vergangenheit angehören.

Stift und Papier sollen bald der Vergangenheit angehören.

(Foto: picture alliance / dpa)

Das Finanzamt trägt ihm bereits bekannte Daten automatisch in vorausgefüllte Felder der Steuererklärung ein. Macht der Steuerpflichtige von dem Service Gebrauch, ruft er seine Erklärung im Internet ab und überprüft die ausgefüllten Angaben. Nach Ergänzung und Korrektur wird die vervollständigte Erklärung wieder an das Finanzamt übermittelt. Für das Gros der Bürger soll die papierlose Kommunikation bis 2013 möglich sein.

Bei Kinderbetreuungskosten wird steuerlich nicht mehr unterschieden, ob sie durch die Berufstätigkeit oder privat veranlasst sind. In der Steuererklärung entfällt eine Seite.

Zurzeit müssen Eltern gegenüber den Familienkassen und dem Finanzamt die Einkünfte ihrer Kinder detailliert ermitteln und erklären. Künftig wird auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern verzichtet und das Verfahren vereinfacht.

Wer für die Entfernungspauschale abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und seinen Pkw für den Arbeitsweg benutzt, muss heute umfangreiche Berechnungen anstellen, um die Höhe der Werbungskosten zu ermitteln. Durch Umstellung der tageweisen auf eine jährliche Vergleichsrechnung entfällt künftig die Notwendigkeit, Aufzeichnungen zu führen.

Derzeit bestehen sieben Veranlagungs- und Tarifvarianten für Eheleute. Sie werden auf vier reduziert.

Kapitalerträge etwa aus Aktien müssen zwar seit Einführung der Abgeltungsteuer nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Ausnahmen bestehen aber, wenn außergewöhnliche Belastungen oder Spenden beim Finanzamt geltend gemacht werden. Auf diese Erklärungspflicht wird künftig verzichtet.

Das Besteuerungsverfahren wird grundlegend modernisiert. Für möglichst alle Phasen im Besteuerungsprozess werden schrittweise IT-basierte Verfahren entwickelt und angeboten. Mit der papierlosen Kommunikation wird den Bürgern die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung sowie aller erforderlichen Belege ohne Medienbruch ermöglicht. Im Gegenzug sollen die Steuerbescheide auch elektronisch übermittelt werden.

Quelle: ntv.de, rts

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