Politik

Prozess in Hanau geplatzt Angeklagter ehemaliger SS-Mann gestorben

Das Gebäude des Land- und Amtsgerichtes. Hier sollte sich der ehemalige Wachmann wegen Beihilfe zum Mord verantworten.

Das Gebäude des Land- und Amtsgerichtes. Hier sollte sich der ehemalige Wachmann wegen Beihilfe zum Mord verantworten.

(Foto: picture alliance / dpa)

In Hanau sollte ein mehr als 90 Jahre alter Mann vor Gericht, weil er im KZ Auschwitz an der Rampe gearbeitet haben soll. Daraus wird nun nichts mehr. Der Mann starb nur wenige Tage vor Prozessbeginn.

Der vor dem Landgericht Hanau angeklagte ehemalige Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz ist wenige Tage vor Prozessbeginn gestorben. Das bestätigte das Gericht. Der 93-Jährige hätte sich wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 1075 Fällen verantworten sollen. Ein Gutachter hatte ihn für eingeschränkt verhandlungsfähig erklärt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, von November 1942 bis Juni 1943 als Mitglied des sogenannten SS-Totenkopfsturmbanns als Bewacher in dem größten der NS-Konzentrations- und Vernichtungslager tätig gewesen zu sein. Dabei soll er einen Beitrag zur Ermordung der Menschen in drei Deportationstransporten geleistet haben, von denen mindestens 1075 gleich bei Ankunft in Gaskammern getötet worden waren.

Bei dem Hanauer Gerichtsverfahren erfolgte die Beschränkung auf drei Deportationszüge nach Angaben der Anklage allein aus Rechts- und Beweisgründen. Das Verfahren sollte vor einer Jugendkammer des Hanauer Landgerichts stattfinden, weil der Beschuldigte zur Tatzeit 19 bis 20 Jahre alt war. Starten sollte der Prozess am 13. April.

Im Lagerkomplex von Auschwitz-Birkenau im damals deutsch besetzten Polen hatte das NS-Regime zwischen 1940 und 1944 schätzungsweise 1,1 Millionen Menschen ermorden lassen, etwa eine Million waren Juden. Insbesondere in den Jahren 1943 und 1944 war das Lager mit seinen Gaskammern der zentrale Ort des Holocaust.

Quelle: ntv.de, ppo/dpa

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