Erzeuger oder nicht? Anspruch für zweifelnde Väter
11.07.2007, 18:30 UhrVäter können künftig im Zweifelsfall leichter und legal herausfinden, ob sie tatsächlich der Erzeuger ihres Kindes sind. Vater, Mutter und Kind erhalten jeweils gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung. Verweigern die Betroffenen einen Gentest, kann die Einwilligung vom Familiengericht ersetzt werden. Dieses Feststellungsverfahren muss nicht begründet werden. Dies sieht ein von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegter und vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor. Heimliche Vaterschaftstests sind weiterhin verboten. Bestehen bleibt die Möglichkeit, eine Vaterschaft vor Gericht anzufechten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2007 dem Gesetzgeber aufgegeben, Vätern einen einfachen Weg zu eröffnen, Zweifel an der biologischen Abstammung ihres Nachwuchses zu überprüfen. Heimliche Vaterschaftstests hatten die Karlsruher Richter nicht anerkannt.
Nach geltendem Recht kann die Frage der Abstammung in einem privaten Gutachten geklärt werden, wenn alle Betroffenen einverstanden sind. Sperrt sich einer der Betroffenen, bleibt nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage. Diese muss innerhalb von zwei Jahren erhoben werden, nachdem Umstände bekannt wurden, die gegen die Vaterschaft sprechen. Diese Frist wird künftig unterbrochen, wenn auf Initiative eines Vaters ein Verfahren zur Klärung der Abstimmung läuft. Künftig kann ein Mann auch nach Verstreichen der Zwei-Jahres-Frist noch eine Anfechtung einreichen, wenn zwischenzeitlich ein genetisches Gutachten belegt, dass er nicht der biologische Vater ist.
Um dem Kindeswohl in außergewöhnlichen Fällen Rechnung zu tragen, kann ein Verfahren auf Klärung der Abstammung ausgesetzt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Anspruch nicht ohne Rücksicht auf das minderjährige Kind zu einem ungünstigen Zeitpunkt durchgesetzt wird. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn ein schwer erkranktes Kind durch ein Abstammungsgutachten zusätzlich belastet würde. Das Verfahren wird in solch einem Fall aufgeschoben, aber nicht aufgehoben.
Quelle: ntv.de