Friedrich lässt Verbindungen prüfen Anwältin: Wohlleben kein V-Mann
26.09.2012, 08:54 Uhr
Der frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben während einer NPD-Demonstration in Jena 2007.
(Foto: picture alliance / dpa)
Ein Bundesanwalt meint sich zu erinnern, dass er im NPD-Verbotsverfahren auf einen V-Mann gestoßen war, der nun auch im NSU-Verfahren eine Rolle spielt. Der Name Ralf Wohlleben fällt. Aus der U-Haft lässt er mitteilen, er habe nicht mit Sicherheitsbehörden zusammengearbeitet.
Der im Verfahren gegen die rechtsterroristische NSU beschuldigte Ralf Wohlleben soll nach Auskunft seiner Anwältin kein V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen sein. "Ich habe inzwischen mit meinem Mandanten gesprochen. Er hat zu keinem Zeitpunkt mit irgendeiner Sicherheitsbehörde zusammengearbeitet", sagte Anwältin Nicole Schneiders der "Welt". Der 37-Jährige sitzt seit November 2011 als mutmaßlicher Terrorhelfer des NSU in Thüringen in Untersuchungshaft.
Das Innenministerium hatte am Dienstagabend mitgeteilt, es gehe Hinweisen nach, dass einer der Beschuldigten aus dem Umfeld der Neonazi-Terrorzelle NSU möglicherweise in der NPD als V-Mann für eine Sicherheitsbehörde tätig gewesen sei. Der NSU-Untersuchungsausschuss teilte dazu mit, dass das Innenministerium bis Mittwochnachmittag einen Zwischenbericht über den Sachverhalt geben wolle.
Erinnerung eines Bundesanwalts
Der "Spiegel" hatte zuvor unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtet, dabei solle es sich dabei um den langjährigen NPD-Kader Ralf Wohlleben handeln. Die Bundesanwaltschaft wirft Wohlleben Beihilfe zu mehrfachem Mord vor. Unter anderem soll der Rechtsextremist eine zentrale Rolle bei der Beschaffung der Pistole gespielt haben, mit der die NSU zwischen September 2000 und April 2006 neun Einwanderer ermordete.
Der Hinweisauf die mögliche, frühere V-Mann-Tätigkeit Wohllebens geht demnach auf einen Bundesanwalt zurück. Vor seinem Wechsel nach Karlsruhe hatte der Jurist als Unterabteilungsleiter im Bundesinnenministerium gearbeitet, wo er unter anderem für das 2003 gescheiterte erste NPD-Verbotsverfahren zuständig gewesen sei. Er meine sich erinnern zu können, so berichtete er gegenüber den ermittelnden Karlsruher Kollegen, den Namen Wohlleben damals im Zusammenhang mit V-Leuten gesehen oder gehört zu haben, die seinerzeit innerhalb NPD aktiv gewesen sein sollen.
Als vor knapp zwei Wochen publik wurde, dass - ein weiterer Beschuldigter im NSU-Ermittlungsverfahren - mehr als zehn Jahre lang V-Mann des Berliner Landeskriminalamtes war, entschloss sich der Bundesanwalt, seine Erinnerungen zu Papier zu bringen. Mitte September schrieb er eine "Dienstliche Erklärung" über den möglichen zweiten V-Mann im direkten NSU-Umfeld. Die Bundesanwaltschaft schickte das Schriftstück an das Bundesinnenministerium, wo Minister Friedrich nun die umfangreiche Untersuchung in Auftrag gab.
Quelle: ntv.de, sba/dpa