Bei Verlassen des russischen Exils Assange rät Snowden zu "äußerster Vorsicht"
08.08.2014, 09:42 Uhr
Wikileaks-Gründer Julian Assange, hier im Juni 2014, sitzt noch immer in der ecuadorianischen Botschaft in London fest.
(Foto: picture alliance / dpa)
Dank der frisch erteilten Aufenthaltsgenehmigung darf Edward Snowden zeitweise das russische Exil verlassen. Wikileaks-Gründer Julian Assange sorgt sich um dessen Sicherheit und mahnt ihn zu hoher Achtsamkeit. Assange selbst sitzt weiterhin in London fest.

Whistleblower Edward Snowden darf mit der neuen Aufenthaltsgenehmigung sein russisches Exil zeitweise verlassen.
(Foto: dpa)
Der Internetaktivist und Wikileaks-Gründer Julian Assange hat dem in Russland weilenden früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden zu "äußerster Vorsicht" geraten, sollte er Russland verlassen. Wenn Snowden, der von Russland eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung erhielt, ins Ausland reisen wolle, sollte er "extrem vorsichtig" sein, sagte Assange in einer Videokonferenz während einer Veranstaltung in Mexiko-Stadt.
Assange, der inzwischen einen Bart und lange weiße Haare trägt, ist ein Unterstützer Snowdens, der mit seinen Enthüllungen die Affäre um die Abhöraktionen des US-Geheimdienstes NSA ausgelöst hatte. Der Australier lebt seit über zwei Jahren in Ecuadors Botschaft in London, um einer Auslieferung an Schweden zu entgehen. Dort soll er sich dem Vorwurf der Vergewaltigung und sexueller Belästigung stellen. Assange bestreitet die Vorwürfe, will sich im Detail aber nicht dazu äußern.
Nach Darstellung des 43-Jährigen sind die Vorwürfe politisch motiviert und sollen dazu führen, dass er von Schweden an die USA überstellt werden kann. Durch die Veröffentlichung geheimer Informationen zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan sowie von rund 250.000 vertraulichen Diplomatendepeschen hat die Internet-Enthüllungsplattform Wikileaks den Zorn der US-Regierung auf sich gezogen. Die USA haben bisher aber kein Auslieferungsgesuch für Assange gestellt.
Bundesregierung bleibt stur
Snowdens Anwalt Anatoli Kutscherena hatte jüngst mitgeteilt, der 31-Jährige dürfe drei weitere Jahre in Russland bleiben. Er dürfe sich frei bewegen, ins Ausland reisen und in einigen Jahren die russische Staatsbürgerschaft beantragen.
Obwohl Snowdens Enthüllungen eine weltweite Debatte über Freiheit und Datenschutz auslösten, wollte ihm bislang kein anderes Land Asyl gewähren. Auch die Bundesregierung lehnte dies trotz ihrer Empörung über die US-Überwachungsprogramme ab, die selbst vor dem Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht Halt machten.
Das Bundesinnenministerium erklärte nach der Entscheidung Russlands über die befristete Aufenthaltsgenehmigung für Snowden, es gehe weiter davon aus, dass eine Zeugenvernehmung im Ausland möglich sei. Es bestehe daher kein Anlass für eine Neubewertung der Rechtsauffassung, die die Bundesregierung gegenüber dem Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Spähaffäre dargelegt habe, erklärte das Ministerium in Berlin.
Quelle: ntv.de, cri/AFP